Die Staatsminister leiten ihre Geschäftsbereiche gemäß den vom Ministerpräsidenten bestimmten Richtlinien der Politik selbständig und unter eigener Verantwortung gegenüber dem Landtag. Innerhalb ihres Geschäftsbereichs kommt ihnen, soweit sie zuständig sind, die letzte Entscheidung zu. Alle politisch bedeutsamen, grundsätzlichen oder sonst wichtigen Angelegenheiten sind ihnen zur Entscheidung vorzulegen.