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Regierungserklärung
Aktuelle Situation im Euro-Raum
Regierungserklärung des Bayerischen Finanzministers Georg Fahrenschon zur aktuellen Situation im Euro-Raum am 19. Mai 2010 im Bayerischen Landtag
Manuskriptfassung: Es gilt das gesprochene Wort.
Frau Präsidentin,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
die Staats- und Regierungschefs der Euro-Gruppe haben in der Nacht zum 8. Mai schwerwiegende Entscheidungen getroffen und die Grundlagen für den 750-Milliarden-Rettungsschirm für den Euro gelegt. Dieses Rettungssystem stellt den größten Umbruch seit Einführung des Euro dar. Es kann Auswirkungen haben auf die Grundstrukturen und die Geschäftsgrundlage für den Euro. Vier Eckpfeiler der Währungsunion sind berührt:
- Die finanzielle Eigenverantwortlichkeit der Mitgliedstaaten,
- der Ausschluss einer Transferunion,
- das Nein zu einer Verschuldungskompetenz der Europäischen Union
- und die Unabhängigkeit der Europäischen Zentralbank.
Der Druck auf den Euro, Nachrichten über europäische Staaten vor dem Staatsbankrott, die Vielstimmigkeit der Experten und der Eindruck einer gewissen Hilflosigkeit der Politik gegenüber den Märkten haben bei vielen Menschen
zu Verunsicherung, Angst um das Ersparte und Skepsis gegenüber dem Euro geführt.
Regierungserklärung im Landtag
Bereits am Freitag sollen der Bundestag und voraussichtlich auch der Bundesrat über die Zustimmung zum Rettungspaket entscheiden. Das ist eine Entscheidung, die auch den Bayerischen Landtag angeht. Sie berührt die Grundlagen für Wirtschaftswachstum und Stabilität auch in Bayern.
Der Bayerische Landtag hat sich mit europapolitischen Entwicklungen seit jeher intensiv auseinandergesetzt. Es entspricht dem Grundverständnis der Staatsregierung, den Landtag bei Themen dieser Tragweite rechtzeitig einzubinden.
Die maßgeblichen Fragen müssen vor der Entscheidung in den Parlamenten beraten
werden. Die bayerische und die deutsche Debatte haben den europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt nachhaltig geprägt. Im Konzert der Länder ist Bayern mit seinen ausgeglichenen Haushalten fünf Jahre in Folge Vorreiter solider Haushaltspolitik. Mit diesem Anspruch haben wir maßgeblich zur Verankerung der Schuldenbremse im Grundgesetz beigetragen.
Überblick zum Rettungspaket
Lassen Sie mich kurz das Rettungspaket darstellen:
- Die erste Stufe ist der 60-Milliarden-Notfallfonds der Europäischen Union.
- Die zweite Stufe ist die Gründung einer Zweckgesellschaft der Mitgliedstaaten, die Kredite bis zu 440 Milliarden Euro ausreichen kann. Für die Kreditaufnahme der Zweckgesellschaft garantieren die Mitglied-staaten individuell. Deutschland kann mit Garantien bis zu 147,6 Milliarden Euro betroffen sein.
- Der IWF ist aufgefordert, sich mit weiteren 250 Milliarden Euro zu beteiligen.
Erforderlichkeit des Rettungsschirms
Der Entscheidung der Regierungschefs war am selben Tag die Beschlussfassung über das Rettungspaket für Griechenland vorangegangen. Gerade vor dem Hintergrund dieser zeitlichen Abfolge wurde und wird aus gutem Grund nach der Erforderlichkeit für diesen Rettungsschirm gefragt.
Aber: Maßgebliche Instanzen haben den Rettungsschirm für notwendig gehalten:
- die G7-Notenbankgouverneure,
- die Europäische Zentralbank,
- das neu gestaltete internationale Forum für Finanzmarktstabilität (Financial Stability Board, FSB), sowie die Staats- und Regierungschefs der Eurozone.
Sie alle haben den Rettungsschirm für notwendig erachtet, um die Zahlungsfähigkeit der Euro-Länder zu wahren, die Finanzstabilität der Währungsunion insgesamt zu sichern und eine weitere Ausbreitung der krisenhaften Entwicklung über die Eurozone hinaus zu verhindern.
Ursache war nach Einschätzung der Fachleute eine dramatische Zuspitzung der Krise auf den Finanzmärkten am Ende der ersten Maiwoche: So seien die Risikoaufschläge für die Staatsanleihen rapide gestiegen. Zudem hätten europäische Banken begonnen, sich gegenseitig kaum mehr Geld zu leihen. Damit bestand für die Experten die Gefahr einer systemischen Krise wie nach dem Zusammenbruch der USBank Lehman Brothers im Herbst 2008. Befürchtet wurden gewaltige Dominoeffekte, die über Portugal, Spanien und Mexiko bis in die USA Auswirkungen gehabt hätten.
Reaktion der Märkte
Das gemeinsame und koordinierte Handeln der Eurogruppe hat Wirkung gezeigt. Trotzdem hält die allgemeine Skepsis der Märkte gegenüber dem Euro an. Es werden weiter kritische Fragen gestellt:
- Folgen dem Rettungsschirm wirklich nachhaltige Konsolidierungsmaßnahmen der betroffenen Mitgliedstaaten?
- Reichen die Konsolidierungsmaßnahmen in Griechenland aus, um eine Staatsinsolvenz beziehungsweise Umschuldung zu vermeiden?
- Wandelt sich die Währungsunion in eine Transferunion?
- Hat der Euro - in der Rückschau - wegen des Verzichts auf eine gemeinsame Wirtschafts- und Fiskalpolitik eine Konstruktionsschwäche?
Um es klar zu sagen: Mit dem Rettungsschirm wird zwar Zeit gekauft, aber das Kernproblem, die Überschuldung einiger Staaten, wird nicht gelöst.
Folgerungen im Überblick
Kernpunkt ist deshalb: Alle Mitgliedstaaten müssen jetzt überzeugend zeigen, dass sie es ernst meinen mit der notwendigen finanzpolitischen Disziplin. Konsolidierung ist kein Selbstzweck. Sie ist die Grundlage für das Vertrauen der Märkte in die gemeinsame Währung. Gerade jetzt müssen wir noch intensiver für eine Stabilitätskultur in Europa werben. Grundvoraussetzung für die Wiederherstellung des Vertrauens ist daneben aber auch, dass den Ankündigungen konkrete Maßnahmen folgen: Deshalb ist die Verschärfung des Stabilitätspakts unumgänglich.
Als dritte Säule muss die Regulierung der Finanzmärkte vorangetrieben werden. Alle Finanzmarktteilnehmer müssen ihren Beitrag leisten.
Erfolge der Bundesregierung
Der Bundesregierung ist es in den Verhandlungen gelungen, einige für uns zentrale Punkte zu erreichen:
- So war die Einbindung des IWF, für die wir uns schon im Fall Griechenland aus guten Gründen eingesetzt hatten, im Beschluss der Staats- und Regierungschefs noch nicht vorgesehen. Die Einbindung des IWF ist für uns ein Wert an sich.
- Auch die Einschaltung der Zweckgesellschaft war ursprünglich nicht vorgesehen.
- Damit wird verhindert, dass die Kommission eine zu starke Stellung erhält.
- Alle Entscheidungen im Zusammenhang mit Hilfen für die Zweckgesellschaft müsseneinvernehmlich getroffen werden.
Trotzdem müssen wir sicherstellen, dass mit dem Rettungspaket kein schleichender Übergang zu einer Transferunion erfolgen wird.
In Bayern erfahren wir mit dem Länderfinanzausgleich und jährlichen Zahlungen von
3,4 Mrd. Euro jeden Tag, was das bedeutet. Deutschland würde als wirtschaftsstärkste Nation in Europa die gleiche Rolle spielen. Leistungsträger darf man aber nicht bestrafen, indem man sie zum Zahlmeister macht, weder in Deutschland, noch in Europa.
Folgerungen für das Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen
Weil wir keinen schleichenden Übergang zu einer Transferunion wollen, ist für uns von zentraler Bedeutung:
- Der Rettungsschirm ist zwingend auf drei Jahre zu begrenzen; es muss im Gesetz sichergestellt sein, dass hieraus kein dauerhafter Hilfsmechanismus abgeleitet werden kann.
- Etwa notwendige Hilfen aus dem Rettungsschirm dürfen nur unter strengen Bedingungen gewährt werden. Dazu gehört unter anderem die Auszahlung von Raten nur Zug um Zug gegen tatsächlich erzielte Sanierungsfortschritte. Hierüber ist unter enger Einbindung des Haushaltsausschusses des Bundestags zu entscheiden. Dies gewährleistet die parlamentarische Legitimation und schützt uns vor einem Automatismus für die Hilfen.
- Notwendig ist darüber hinaus auch ein Sonderbeauftragter der Europäischen Kommission für jeden Mitgliedstaat, der Hilfen erhält. Er hat die Aufgabe, die Fortschritte sorgfältig zu beobachten und hierüber auch den nationalen Parlamenten zu berichten.
- Die Bundesregierung muss zum Schutz der Steuerzahler darauf drängen, dass staatliche Kreditgarantien aus dem Rettungsschirm gleich wie Kredite des IWF behandelt werden.
Verschärfung des Stabilitätspakts
Im Einzelnen hält die Staatsregierung für die Verschärfung des Stabilitätspakts folgenden Maßnahmenkatalog für erforderlich:
- Wir brauchen eine europäische Übereinkunft zum nachhaltigen Abbau der Schulden in den Mitgliedstaaten, eine „Europäische Schuldenbremse". Dazu gehört unter anderem, die Tragfähigkeit des Haushaltsgebarens beispielsweise durch die EZB prüfen zu lassen und die Mitgliedstaaten zu verpflichten, die Tragfähigkeit ihrer Haushalte im Zweifelsfall nachzuweisen. Dies wäre in der Wirkung ein Schritt hin zu einer Schuldenbremse, wie sie im deutschen Grundgesetz geregelt ist.
- Die 2005 auf Initiative der rot-grünen Bundesregierung erfolgte Aufweichung des Stabilitäts- und Wachstumspakts muss rückgängig gemacht werden.
- Statistikfälschungen müssen verhindert und Defizitverfahren automatisch eingeleitet werden durch eine unabhängige Institution, zum Beispiel durch die EZB.
- Es muss ein effektiver Frühwarnmechanismus eingerichtet werden, der im Fall drohender Überschuldung von Mitgliedstaaten eine Warnung auslöst. Dadurch darf aber die Haushaltsautonomie, das Königsrecht des Parlaments, nicht beeinträchtigt werden.
- Sanktionen gegen Defizitsünder sollen automatisch und in Wiederholungsfällen beschleunigt verhängt werden. Das heißt auch: Sünder sollten nicht über Sünder urteilen. Außerdem müssen deutlich spürbarere Sanktionen verhängt werden können. Dazu gehört das Sperren oder endgültige Streichen von EU-Fördermitteln ebenso wie die Suspendierung von Stimmrechten in schwerwiegenden Fällen.
- Es muss auch geprüft werden, wie notfalls eine Staatsinsolvenz unter Einbeziehung der Gläubiger geregelt werden kann. Und es muss geprüft werden, wie ein Staat als ultima ratio aus der Währungsunion ausgeschlossen werden kann.
- Und schließlich: Bei künftigen Beitrittsanträgen zur Währungsunion muss deutlich strenger verfahren werden, Stichwort: Längerer Prüfungszeitraum.
Mit diesen Schärfungen beim Stabilitätspakt gehen wir an die zentrale Ursache der Krise, die mangelnde fiskalpolitische Disziplin in einigen Euroländern, insbesondere in Griechenland, und die nur mangelhaft wahrgenommene Kontrolle durch Kommission und Mitgliedstaaten. Das Rettungspaket kann eben nicht - wie in der Öffentlichkeit zum Teil vermutet wird - alleine mit der Auswirkung von Spekulation im Markt gerechtfertigt werden. Dennoch müssen wir auch im Bereich der Finanzmärkte
Änderungen vornehmen:
Änderungen im Finanzmarktsystem
Für das Finanzmarktsystem halten wir folgenden Maßnahmenkatalog für erforderlich:
- Viele spekulative Geschäfte sind heute ohne oder fast ohne Eigenkapital möglich. Wer Kredite vergeben will, soll zunehmend mehr Eigenkapital vorhalten müssen. Für den Eigenhandel gilt das bisher nicht. Dort müssen wir stärker ansetzen: Je risikoreicher das Geschäft, desto mehr Eigenkapital muss vorhanden sein.
- Zu der Eigenkapitalfrage gehört zudem: Solange die USA Basel II nicht anwenden, sollten wir über Basel III nicht beschließen.
- Wir brauchen dringend auch unabhängige europäische Rating-Agenturen, die ihre Ratings vollständig transparent machen. Die bestehenden Rating-Agenturen sind noch strenger zu kontrollieren, um mögliche Marktmanipulationen zu verhindern. Wir müssen auch die Absolutheit der Ratings hinterfragen.
- Für uns gilt: Weltweit sind alle Finanzprodukte und alle Finanzmarktteilnehmer zu regulieren. Künftig darf kein Finanzmarkt, kein Finanzmarktakteur und kein Finanzmarktprodukt ohne Regulierung, Aufsicht und Haftung bleiben. Deswegen sind beispielsweise auch Hedgefonds zu regulieren.
- Die soziale Marktwirtschaft funktioniert nur, wenn es klare Regeln gibt. Deswegen können wir nicht nur auf die freiwillige Einsicht der Akteure setzen. Es muss auch Verbote geben, wo kein Nutzen für die reale Wirtschaft besteht. Deshalb sind ungedeckte Leerverkäufe von Finanzmarktinstrumenten zu untersagen. Die Entscheidung der Aufsichtsbehörde begrüße ich daher nachdrücklich. Auch Kreditausfallversicherungen, sog. CDS, sind als Spekulationsobjekte zu verbieten. Schließlich muss bei Verbriefungen ein signifikanter Selbstbehalt bleiben. Risiko und Haftung bleiben dann zusammen.
- Der Finanzsektor ist an den Kosten der Krisenfolgen zu beteiligen: Die Bundesregierung hat den Vorschlag einer Bankenabgabe beschlossen. Klar ist: Diese muss nach Risiko ausgestaltet sein. Sparkassen und Genossenschaftsinstitute sowie die kleineren Privatbanken dürfen nicht belastet werden. Sie haben die Krise nicht verursacht. Der IWF erarbeitet derzeit Vorschläge für die G 20-Gruppe.
Dazu hat der Berliner Koalitionsausschuss gestern beschlossen, dass sich die Bundesregierung auf europäischer und globaler Ebene für eine wirksame Finanzmarktsteuer einsetzt. Das kann eine Finanztransaktionssteuer oder eine Finanzaktivitätssteuer sein.
Keine europäische Wirtschaftsregierung
Und schließlich: Die wirtschaftspolitische Koordinierung innerhalb der Europäischen Union, insbesondere im Euro-Raum, muss verbessert werden. Jedes Land muss seine Probleme und Wettbewerbsrückstände identifizieren und selbst lösen. Dazu braucht es aber keine europäische Wirtschaftsregierung. Im Gegenteil: Wir erteilen eine klare Absage an alle, die uns vorschreiben wollen, wie wir unseren Standort schwächen sollen.
Krise als Chance nutzen
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir stehen noch vor großen Herausforderungen. Das bayerische Kabinett hat sich gestern mehrere Stunden mit namhaften Experten ausgetauscht. Wir sind zu der Überzeugung gekommen, dass wir die notwendigen Schritte zu einer nachhaltigen Stabilisierung der Gemeinschaftswährung unterstützen. Wir sagen aber auch: Wir müssen die gewonnene Zeit nutzen. Die Bundesregierung muss daher weitreichende Strukturreformen zum europäischen Stabilitätspakt, wirksame Mechanismen zur Finanzmarktregulierung und eine spürbare Beteiligung des Finanzsektors einfordern. Hierüber muss bis Freitag Klarheit geschaffen werden. Die Entscheidungen des Koalitionsausschusses in Berlin von gestern bilden dafür eine gute Grundlage.
Nur wenn wir in diesen Punkten vorankommen, kann aus der Krise eine Chance werden. Die Chance, mehr Stabilität zu erreichen - in Europa, in Deutschland und in Bayern.
