Pressemitteilung

29.04.08

Christi Himmelfahrt

Am Donnerstag, dem 1. Mai 2008, wird zu Christi Himmelfahrt traditionell der Vatertag gefeiert. Viele nutzen diesen Tag für feuchtfröhliche Herrenrunden. Das nimmt Bayerns Innenstaatssekretär Jürgen W. Heike zum Anlass, eindringlich an die Teilnehmer solcher Feiern zu appellieren: "Feuchte Feiern sollte es nur mit trockenem Fahrer geben. Jedem ist beim Ausflug natürlich das wohlverdiente Glas Bier oder Wein gegönnt. Im Interesse der Verkehrssicherheit sollte sich aber - wie auch sonst - niemand alkoholisiert ans Steuer setzen".Wer (sich) am Vatertag aufs Fahrrad setzt und meint, dann ausgiebig bechern zu können, ist im Irrtum: Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Radfahrer spätestens ab 1,6 Promille absolut fahruntüchtig, bei alkoholbedingten Ausfallerscheinungen kann sogar schon ab 0,3 Promille Fahruntüchtigkeit vorliegen. In beiden Fällen müssen alkoholisierte Radfahrer mit einer Geld-, ggf. sogar Haftstrafe rechnen. Heike: "Auch wenn die Alkoholfahrt mit den Rad unternommen wird, ist der Führerschein in Gefahr!"

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