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Pressemitteilung
Bericht aus der Kabinettssitzung
- Bayern plant starken Standort für Agrarwissenschaften in Weihenstephan / Beckstein: "Weihenstephan soll deutschlandweit attraktivste Adresse für agrarwissenschaftliche Ausbildung und Forschung sein" / Goppel: "Weichen für starke Forschung und attraktive Lehre optimal gestellt" / Miller: "Bayerische Agrarwirtschaft profitiert von stärkerem Praxisbezug"
- Bayern will Zwangsvollstreckung reformieren / Gläubiger sollen leichter zu ihrem Geld kommen / Justizministerin Merk: "Wer ein Urteil in der Hand hat, muss sein Recht auch durchsetzen können!"
- Berufliche Oberschule zum neuen Schuljahr flächendeckend in ganz Bayern / Schneider: "Klares Signal für Gleichwertigkeit von allgemeiner und beruflicher Bildung" / Landesschülerrat bekommt gesetzliche Grundlage / Stärkung der Eigenverantwortung von Schulen durch MODUS 21
- Kabinett beschließt Maßnahmen zur Vermeidung von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit beim staatlichen Einkauf / Wirtschaftsministerin Müller: "Wichtiges Signal, dass Produkte aus Kinderarbeit keine Chance haben"
1. Bayern plant starken Standort für Agrarwissenschaften in Weihenstephan / Beckstein: "Weihenstephan soll deutschlandweit attraktivste Adresse für agrarwissenschaftliche Ausbildung und Forschung sein" / Goppel: "Weichen für starke Forschung und attraktive Lehre optimal gestellt" / Miller: "Bayerische Agrarwirtschaft profitiert von stärkerem Praxisbezug"
"Weihenstephan muss deutschlandweit die attraktivste Adresse für die agrarwissenschaftliche Ausbildung und Forschung sein", gab Ministerpräsident Dr. Günther Beckstein die Zielrichtung für die heute vom Kabinett beschlossene Neuausrichtung und Stärkung der agrarwissenschaftlichen Lehre und Forschung in Bayern vor. Beckstein: "Gerade auch die gegenwärtige Diskussion über steigende Nahrungsmittelpreise zeigt die enorme Bedeutung dieses Fachbereichs für zentrale Zukunftsfragen unseres Planeten. Mit der massiven Stärkung der Agrarwissenschaften am Standort Weihenstephan festigen wir in Bayern das agrarwissenschaftliche Fundament. Die Bedeutung der Agrarwissenschaften wird künftig noch weiter zunehmen. Sie leisten einen wichtigen Beitrag, um auf die großen Zukunftsthemen wie den Klimawandel, den weltweit stark steigenden Nahrungsmittelbedarf oder die Globalisierung der Agrarmärkte Antworten geben zu können. Gleichzeitig stellen wir mit der Neuorganisation sicher, dass unsere bayerischen Landwirte künftig optimal von Forschung und Lehre aus Weihenstephan profitieren werden." Der Ministerpräsident dankte ausdrücklich Wissenschaftsminister Dr. Thomas Goppel und Landwirtschaftsminister Josef Miller für das vorgelegte Gesamtkonzept für die agrarwissenschaftliche Forschung und Ausbildung in Weihenstephan. Beckstein: "Mit dem von beiden Ressorts erarbeiteten Konzept ist ein großer Wurf gelungen. Die TU München in Weihenstephan hat sich bereits in den letzten Jahren im Bereich der Grundlagenforschung einen exzellenten Ruf erarbeitet. Jetzt gehen wir mit der Weiterentwicklung des Standorts den nächsten Schritt, indem wir ganz bewusst den Praxisbezug besonders herausstellen."
Wissenschaftsminister Dr. Thomas Goppel und Landwirtschaftsminister Josef Miller sehen mit dem Gesamtkonzept die Weichen für moderne, leistungsstarke Agrarwissenschaften in Weihenstephan bestens gestellt. Goppel: "Wir sind mit dem Gesamtkonzept Agrarwissenschaften Weihenstephan der Zukunft dichter auf den Fersen als außerbayerische Standorte mit ihren Lehr- und Forschungsangeboten. Das nun vorliegende Konzept stärkt den Forschungsstandort wie die Attraktivität der Lehre, indem es die erfolgreichen Strukturreformen der letzten Jahre am Standtort Weihenstephan passgenau ergänzt." Goppel hob insbesondere das Verantwortungsbewusstsein der Wissenschaftsseite bei der Neugestaltung des Wissenschaftszentrums Weihenstephan hervor: "Der Forschungsverbund- und Wissenschaftsstandort ist am Studienstandort Weihenstephan einmalig. Das nun vorliegende Konzept ist vor allem das konstruktive Werk von TU-Präsident Herrmann. Es macht ihm so schnell keiner nach, aus einer gewachsenen Struktur das Fundament für tragfähige Neuerungen zu bilden." Ausdrücklich erfreut zeigte sich auch Landwirtschaftsminister Josef Miller: "Mit der Neuausrichtung entspricht der Freistaat auch den Anforderungen der bayerischen Land- und Agrarwirtschaft, wie sie sich aus den neuen globalen Herausforderungen wie steigender Lebensmittelbedarf, Energiebedarf und Klimawandel ergeben. Einer stärkeren Praxisorientierung der akademischen Ausbildung wird damit Rechnung getragen. Die Zahl der Studienanfänger muss wieder steigen". In den zurückliegenden Jahren war die Zahl der Studierenden auf derzeit nur noch 65 gesunken.
Beckstein, Goppel und Miller unterstrichen, dass Bayern als Agrarland Nummer eins in Deutschland eine starke und vor allem auch für Studenten attraktive Agrarwissenschaft auf universitärem Niveau braucht.
Die Neukonzeption beruht auf folgenden Kernelementen:
Die TU München wird als zentrale wissenschaftliche Einrichtung ein Zentralinstitut für Agrarwissenschaften errichten. Das Zentralinstitut für Agrarwissenschaften wird künftig als hervorgehobener Schwerpunktbereich der Hochschule sichtbar und steht damit auf einer Ebene mit weltweit so renommierten Institutionen wie dem Walter-Schottky-Institut für Halbleiterelektronik oder dem TUM Institute for Advanced Study.
- Zur weiteren Aufwertung werden neben den bestehenden 17 agrarwissenschaftlichen Kernprofessuren drei neue Professuren geschaffen und zwei weitere bis 2010 in Aussicht gestellt.
- Es werden die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass alle am Standort Weihenstephan angesiedelten landwirtschaftlichen bzw. agrarwissenschaftlichen Einrichtungen von der Fachhochschule über die Landesanstalt für Landwirtschaft bis hin zur TU besser kooperieren können, um gleichzeitig praxisbezogen auszubilden und exzellent forschen zu können.
- Als deutliches Signal für alle Studenten sollen ein Bachelor-Studiengang Agrar- und Gartenbauwissenschaften und völlig neue, attraktive Masterstudiengänge der Agrarwissenschaften in Weihenstephan errichtet werden.
- Zur Finanzierung eines Neubaus wird der Freistaat Erlöse aus dem Verkauf des Versuchsguts Hirschau verwenden.
2. Bayern will Zwangsvollstreckung reformieren / Gläubiger sollen leichter zu ihrem Geld kommen / Justizministerin Merk: "Wer ein Urteil in der Hand hat, muss sein Recht auch durchsetzen können!"
Der Ministerrat beschloss heute, einen Gesetzentwurf von Justizministerin Dr. Beate Merk zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung als Gesetzesantrag des Freistaates Bayern im Bundesrat einzubringen. Das Recht der Zwangsvollstreckung ist wegen der Schwierigkeiten, die ein Gläubiger hat, an die notwendigen Informationen über das Vermögen seines Schuldners zu kommen, dringend reformbedürftig. Ministerpräsident Dr. Günther Beckstein: "Wer ein Urteil erstritten hat, muss den darin verbrieften Anspruch auch durchsetzen können. Gerechtigkeit darf nicht bloß auf dem Papier stehen." Justizministerin Dr. Beate Merk betonte: "Es ist ein Markenzeichen des Rechtsstaats und ein entscheidender Standortfaktor, dass ein Gläubiger seinen Anspruch gegen den Schuldner durchsetzen kann und auch tatsächlich zu seinem Recht kommt."
Bei der Zwangsvollstreckung muss der Gläubiger die Vermögensgegenstände des Schuldners genau bezeichnen, in die vollstreckt werden soll. Die Möglichkeiten, sich Informationen über das Vermögen des Schuldners zu verschaffen, sind seit der Einführung der Zivilprozessordnung nicht geändert worden. Während Ende des 19. Jahrhunderts das Vermögen des Schuldners hauptsächlich aus körperlichen Sachen bestand, steht heutzutage die Pfändung von Forderungen des Schuldners gegen Dritte wie Arbeitseinkommen oder Kontoguthaben im Vordergrund. Gleichwohl muss der Gläubiger heute zunächst den Versuch einer Vollstreckung in körperliche Gegenstände durchführen, ehe ihm ein Anspruch gegen den Schuldner auf Auskunft über dessen pfändbares Vermögen in Gestalt der sogenannten "Eidesstattlichen Versicherung" eingeräumt wird. Auch steht dem Gläubiger heute keine Möglichkeit zur Seite, die Behauptungen des Schuldners, er besitze keine ausreichenden Vermögenswerte, zu überprüfen.
Zur Beseitigung dieser Defizite und Anpassung der Zwangsvollstreckung an einen modernen Geschäftsverkehr enthält der Gesetzentwurf folgende Vorschläge:
- Modernisierung der "Eidesstattlichen Versicherung" (Selbstauskunft):
Der Gesetzentwurf modernisiert das Verfahren zur Abnahme der Selbstauskunft des Schuldners (heute "Eidesstattliche Versicherung"). Künftig soll der Gläubiger die Selbstauskunft bereits zu Beginn der Vollstreckung verlangen können. Die bewährte Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher vor Ort bleibt ihm aber in vollem Umfang erhalten. Die Abgabe der Selbstauskunft wird voll elektronisch ausgestaltet. - Beseitigung von Informationsdefiziten durch Öffnung weiterer Informationsquellen für private Gläubiger (Fremdauskunft):
Informationsdefizite des privaten Gläubigers werden beseitigt. Ihm werden - über den Gerichtsvollzieher - Informationsquellen geöffnet, die heute bereits öffentlichen Gläubigern zur Verfügung stehen (Fremdauskunft). Diese können im Sozialverwaltungsverfahren Name und Anschrift des Arbeitgebers des Schuldners abfragen, um pfändbare Ansprüche auf Arbeitseinkommen zu identifizieren. Die Abgabenordnung eröffnet zu Zwecken der Besteuerung und bei der Gewährung öffentlicher Leistungen Recherchemöglichkeiten, über welche Konten der Schuldner verfügt. Schließlich erlaubt das Straßenverkehrsrecht öffentlichen Gläubigern die Ermittlung, welche Kraftfahrzeuge auf den Namen des Schuldners zugelassen sind. - Zentralisierung sowie elektronische Verwaltung und Führung von Vermögensverzeichnissen und Schuldnerverzeichnis:
Die Verwaltung der abgegebenen Vermögensverzeichnisse und die Führung des Schuldnerverzeichnisses werden zentralisiert und voll elektronisch ausgestaltet. Damit wird dem von Mobilität und Schnelligkeit geprägten modernen Wirtschaftsleben besser Rechnung getragen.
Justizministerin Merk: "Das rechtliche Instrumentarium des Gläubigers, sich Informationen über die Vermögensgegenstände des Schuldners zu beschaffen, bedarf einer grundlegenden Reform. Der zeit- und kostenintensive Umweg für den Schuldner, zunächst einen Vollstreckungsversuch in körperliche Gegenstände unternehmen zu müssen, bevor er einen Auskunftsanspruch über die Vermögensgegenstände des Schuldners erhält, ist nicht mehr zeitgemäß und muss beseitigt werden."
3. Berufliche Oberschule zum neuen Schuljahr flächendeckend in ganz Bayern / Schneider: "Klares Signal für Gleichwertigkeit von allgemeiner und beruflicher Bildung" / Landesschülerrat bekommt gesetzliche Grundlage / Stärkung der Eigenverantwortung von Schulen durch MODUS 21
Zum kommenden Schuljahr werden Fachoberschule und Berufsoberschule in Bayern flächendeckend unter dem Dach der Beruflichen Oberschule zusammengeführt. Diese bildungspolitische Neuerung steht im Mittelpunkt des heute vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurfs zur Änderung des Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen. Kultusminister Siegfried Schneider betonte, dass in der Beruflichen Oberschule leistungsfähige und leistungswillige Schüler einen zweiten gleichwertigen Weg zum Abitur gehen können. Wesentlicher Baustein dieses in dieser Form bisher einmaligen Bildungsgangs sei die Einführung der 13. Jahrgangsstufe der Fachoberschule. Schneider: "Die flächendeckende Einführung der Jahrgangsstufe 13 der Fachoberschule ist ein Meilenstein für die weitere Verbesserung der Durchlässigkeit unseres Schulsystems. Damit setzen wir ein klares Signal für die Gleichwertigkeit von allgemeiner und beruflicher Bildung. Bereits heute werden rund 45 Prozent der Zugangsberechtigungen zum Studium über Wege der beruflichen Bildung erlangt. Mit der FOS 13 bieten wir unseren Jugendlichen einen maßgeschneiderten Ausbildungs- und Berufsweg." In der Beruflichen Oberschule entsteht damit nach den Worten Schneiders ein bis zu dreijähriger Bildungsgang, der Schülerinnen und Schüler mit mittlerem Schulabschluss und/oder abgeschlossener Berufsausbildung zum Abitur oder Fachabitur führt. Die FOS 13 steht Schülerinnen und Schülern offen, die im Zeugnis der Fachhochschulreife einen Notendurchschnitt von mindestens 2,8 erreicht haben. Im laufenden Schuljahr 2007/2008 besuchen knapp 34.500 Schülerinnen und Schüler die Fachoberschulen, darunter 817 die FOS 13. Zum kommenden Schuljahr 2008/2009 erwartet Schneider mindestens eine Verdoppelung der Schülerzahl an der FOS 13.
Im neuen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz wird mit dem Schuljahr 2008/2009 der neue errichtete Landesschülerrat auch rechtlich verankert. Mitte Januar hatte Kultusminister Schneider die Landesschülerkonferenz, 40 Vertreterinnen und Vertreter der Schülerinnen und Schüler aus allen Schularten nach München eingeladen, die den sechsköpfigen Landesschülerrat gewählt haben. Schneider: "Damit besteht eine demokratisch gewählte Vertretung aller rund 1,9 Millionen Schülerinnen und Schüler." Schneider betonte, dass der Landesschülerrat über grundlegende, die Schülerinnen und Schüler betreffende schulische Angelegenheiten informiert wird. Der Landesschülerrat bekomme künftig ein Informations- und Anhörungsrecht. Unabhängig von konkreten Vorhaben des Kultusministeriums könne der Landesschülerrat Anregungen äußern und Vorschläge einbringen. Schneider: "Ich habe den Landesschülersprechern bereits meine Bereitschaft zum Dialog bekundet und werde mich zumindest einmal im Jahr mit dem Landesschülerrat treffen." Der Landesschülerrat sei auch über die jüngst beschlossene Weiterentwicklung des achtjährigen Gymnasiums informiert worden und hatte die Möglichkeit, noch eine Woche vor der Beschlussfassung seine Position zu artikulieren.
Ein dritter wichtiger Schritt im neuen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz ist die Stärkung der Eigenverantwortung und Selbstständigkeit von Schulen. Dazu können alle Schulen in Bayern auf Antrag in den Status einer MODUS 21-Schule aufrücken. Schneider: "Der Modellversuch "MODUS 21 - Schule in Verantwortung" der Stiftung Bildungspakt und des Bayerischen Kultusministeriums hat zu einer deutlichen Verbesserung der Unterrichtsqualität und zu größerer Berufszufriedenheit bei den Lehrkräften geführt. Mit dem neuen Gesetz machen wir den Weg frei, dass ab dem Schuljahr 2008/09 alle Schulen in Bayern die Chance größerer Eigenverantwortung nutzen können, um so die Qualität von Unterricht und Erziehung zu steigern." Die künftigen MODUS-Schulen können in eigener Entscheidung von den bestehenden Regelungen und Schulordnungen abweichen. Das heißt, dass diese Schulen zum Beispiel neue Formen der Leistungserhebung wählen können. Unberührt bleiben aber Lehrplaninhalte, das BayEuG sowie die Prüfungsstandards. Das Audit-Verfahren wird von der Schule beantragt und ist dann Bestandteil der externen Evaluation.
4. Kabinett beschließt Maßnahmen zur Vermeidung von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit beim staatlichen Einkauf / Wirtschaftsministerin Müller: "Wichtiges Signal, dass Produkte aus Kinderarbeit keine Chance haben"
Bayern übernimmt eine Vorreiterrolle im Kampf gegen Kinderarbeit. Dazu hat das Kabinett eine Bekanntmachung beschlossen, mit der der Erwerb von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit bei öffentlichen Aufträgen verhindert werden soll. Wirtschaftsministerin Emilia Müller betonte, dass die Bayerische Staatsregierung entschieden jede Form von ausbeuterischer Kinderarbeit verurteilt. Müller: "Wir müssen alles tun, damit Kinder in der "Dritten Welt" ein menschenwürdiges Leben führen können. Die öffentliche Hand hat hier eine wichtige Vorbildfunktion. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht, dass die Verwendung von Steuermitteln nicht zur Verletzung elementarer Menschenrechte beiträgt. Wir wollen das Bewusstsein bei den Behörden und den Bietern stärken und auf diese Weise die Bekämpfung der ausbeuterischen Kinderarbeit als Anliegen der gesamten Gesellschaft unterstützen." Müller stellte klar, dass es nicht nur um Fußbälle, Teppiche oder Kaffee geht, die häufig mit ausbeuterischer Kinderarbeit in Verbindung gebracht werden. In jüngster Zeit habe sich gezeigt, dass auch Produkte wie Natursteine oder Textilien betroffen sein können, bei denen eine Nachfrage durch den Freistaat nicht von vornherein auszuschließen sei.
Nach der beschlossenen Bekanntmachung müssen Bieter bei der Vergabe öffentlicher Aufträge künftig eine entsprechende Eigenerklärung abgeben. Handelt es sich um von ausbeuterischer Kinderarbeit betroffene Produkte aus kritischen Regionen, wird die Zusicherung verlangt, dass die Herstellung beziehungsweise Bearbeitung der zu liefernden Produkte ohne ausbeuterische Kinderarbeit erfolgt. Die Abgabe einer wissentlich oder vorwerfbar falschen Erklärung zieht nicht nur den Ausschluss vom laufenden Vergabeverfahren nach sich, sondern kann auch zum Ausschluss bei künftigen Vergabeverfahren führen. Müller: "Eine vergleichbare Eigenerklärung, die auf breite Akzeptanz stößt, wird bislang von den Bietern schon zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialbeiträgen gefordert. Ebenso wie der Kampf gegen Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung ist auch der Kampf gegen ausbeuterische Kinderarbeit eine Aufgabe, die nur von Staat und Wirtschaft gemeinsam wirksam geführt werden kann." Die Bekanntmachung gilt für alle Behörden des Freistaats, wird aber auch den Kommunen zur Anwendung empfohlen.
Mit dem Beschluss des Kabinetts wurde einem Beschluss des Bayerischen Landtags vom 18. Juli 2007 Rechnung getragen. Der Landtag hatte darin auf gemeinsamen Antrag aller Fraktionen gefordert, im Bereich des öffentlichen Auftragswesens den Erwerb von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit zu vermeiden.