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Pressemitteilung
Bericht aus der Kabinettssitzung
- Ministerrat beschließt neues Bayerisches Hochschulgesetz / Meister bekommen unmittelbaren Zugang zur Hochschule / Stärkung des Auswahlrechts der Hochschulen und erleichterter Start ins Studium für letzten G9-Jahrgang / Beckstein: „Konsequente Weiterentwicklung des guten bayerischen Bildungs- und Ausbildungssystems / Klares Signal für die Gleichwertigkeit allgemeiner und beruflicher Bildung" / Goppel: "Mit mehr Eigenverantwortung der Hochschulen bei Auswahl der Studenten bessere Studienerfolge"
- Novellierung des Verfassungsschutzgesetzes / Herrmann: „Online-Datenerhebung im Kampf gegen islamistischen Extremismus und Terrorismus unverzichtbar / Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung umfassend geschützt"
- Bayern verbessert Kinderschutz mit flächendeckender Einführung Koordinierter Kinderschutzstellen / Sozialministerin Stewens: „Koordinierte Kinderschutzstellen verbessern soziales Frühwarnsystem / Riskante Entwicklungen in Familien rechtzeitig erkennen und passgenaue Hilfen anbieten" / Kommunen können auf Unterstützung des Freistaats zählen
- Bayern unterstützt Münchner Bewerbung für neues Zentrum für Demenzkrankheiten / Goppel: „Pionierprojekt der medizinischen Forschung"
1. Ministerrat beschließt neues Bayerisches Hochschulgesetz / Meister bekommen unmittelbaren Zugang zur Hochschule / Stärkung des Auswahlrechts der Hochschulen und erleichterter Start ins Studium für letzten G9-Jahrgang / Beckstein: „Konsequente Weiterentwicklung des guten bayerischen Bildungs- und Ausbildungssystems / Klares Signal für die Gleichwertigkeit allgemeiner und beruflicher Bildung" / Goppel: "Mit mehr Eigenverantwortung der Hochschulen bei Auswahl der Studenten bessere Studienerfolge"
Der Ministerrat hat heute die Novelle des Bayerischen Hochschulgesetzes beschlossen. Ziel dieser Novelle ist nach den Worten von Ministerpräsident Dr. Günter Beckstein eine konsequente Weiterentwicklung des national und international hoch anerkannten Bildungs- und Ausbildungsstandorts Bayern, indem zum einen das duale Ausbildungssystem noch enger mit den Hochschulen verzahnt wird und zum anderen der Start ins Studium für den letzten G9-Abiturjahrgang im Jahr 2011 erleichtert wird. Beckstein: „Mit der Novelle des Bayerischen Hochschulgesetzes erweitern wir für unsere jungen Menschen die Ausbildungschancen und -perspektiven konsequent. Bayern setzt damit auch ein klares Signal für die Gleichwertigkeit allgemeiner und beruflicher Bildung". Die im Lehrberuf und Meisterbrief erworbene Erfahrung und hohe Kompetenz sind laut Beckstein hervorragende Grundlage für den Erfolg im Beruf, aber auch ideale Basis für eine erfolgreiche Fachhochschulausbildung. Beckstein: „Nach dem Grundsatz ‚Kein Abschluss ohne Anschluss' bauen wir künftig verstärkt darauf, dass jeder, der zuerst einen Beruf lernt, noch leichter auch eine akademische Laufbahn einschlagen kann. Die volle Durchlässigkeit unseres Bildungs- und Ausbildungssystems bietet so jedem einen maßgeschneiderten Ausbildungs- und Berufsweg. Es gilt künftig: Wer einen Meisterbrief in der Tasche hat, wird an der Fachhochschule studieren können."
Wissenschaftsminister Dr. Thomas Goppel betonte, dass die jetzt geplanten Reformschritte eine zusätzliche Stärkung der Eigenverantwortung der Hochschulen bringen werden. Der Minister erklärte, dass die Hochschulreform des Jahres 2006 bereits die Möglichkeit geschaffen habe, dass die besten 20 Prozent eines Prüfungsjahrgangs der Meisterinnen und Meister einen direkten fachgebundenen Fachhochschulzugang erhalten. Goppel: „Die bisher positiven Erfahrungen nehmen wir nun zum Anlass, diesen Weg künftig auf alle Absolventinnen und Absolventen der Meisterprüfung und ihnen gleichgestellte Ausbildungsabschlüsse zu erweitern. Auf diese Weise wollen wir die Attraktivität der dualen Berufsausbildung weiter steigern. So wollen wir erreichen, dass sich künftig noch mehr leistungsfähige und -bereite junge Menschen für eine Berufsausbildung im dualen System begeistern."
Außerordentlich wichtig ist aber auch, so Goppel, dass Bayern sich mit dem Hochschulgesetz konsequent auf den doppelten Abiturientenjahrgang 2011 vorbereitet. Goppel: „Mit der Novelle des Hochschulgesetzes schaffen wir die gesetzlichen Voraussetzungen für einen guten Übergang des letzten G9-Jahrgangs in die Hochschulen." Um Abiturientinnen und Abiturienten des letzten Jahrgangs des neunjährigen Gymnasiums, die im Jahr 2011 das Abitur ablegen, einen Studienbeginn auch in Studiengängen mit speziellen Eignungsprüfungen und Eignungsfeststellungsverfahren der Hochschulen bereits zum Sommersemester 2011 zu ermöglichen, werden dafür die Zeugnisse der 12. und 13. Klasse zugrunde gelegt, so der Minister. Zusätzlich werde das System der Eignungsfeststellungsverfahren, mit dem die Hochschulen eigenständig ihre Studenten auswählen, künftig noch einmal erweitert. Goppel: „Wir wollen das Auswahlrecht der Hochschulen stärken und damit vor allem den Studienerfolg unserer Studenten verbessern, indem wir die Eignung der Studenten vor Beginn des Studiums für ein bestimmtes Fach besser erfassen können."
Der Ministerrat hat das Wissenschaftsministerium beauftragt, jetzt die Anhörung der Verbände und Hochschulen durchzuführen.
2. Novellierung des Verfassungsschutzgesetzes / Herrmann: „Online-Datenerhebung im Kampf gegen islamistischen Extremismus und Terrorismus unverzichtbar / Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung umfassend geschützt"
Das Bayerische Kabinett hat heute die beabsichtigte Novellierung des Verfassungsschutzgesetzes beraten. Innenminister Joachim Herrmann: "Mit der Novellierung des Verfassungsschutzgesetzes verfolgen wir eine doppelte Zielsetzung. Die Befugnisse des Verfassungsschutzes sollen an neue technische Entwicklungen angepasst werden. Wenn Terroristen sich modernster Kommunikationstechniken bedienen, dann kann der Verfassungsschutz nicht auf dem technischen Stand von vor zehn Jahren stehenbleiben. Es geht darum, terroristische Gefahren und entsprechende Bedrohungen aufzuklären und Leben und Gesundheit Unschuldiger zu schützen. Zum anderen setzen wir als eines der ersten Länder und noch vor dem Bund die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung ins Gesetz um. Strenge Verfahrensregelungen garantieren ein Höchstmaß an Rechtsstaatlichkeit, wie z.B. die Genehmigung durch die G10-Kommission und Unterrichtung des Parlamentarischen Kontrollgremiums bei der Online-Datenerhebung. Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt angekündigt, am 27. Februar über eine Regelung zur Online-Datenerhebung im nordrheinwestfälischen Verfassungsschutzgesetz zu entscheiden. Herrmann: "Selbstverständlich werden wir im Laufe des weiteren Verfahrens alle Vorgaben aus dieser Entscheidung in unser Gesetz einbauen. Der Ministerrat wird sich deshalb Anfang April nach der Verbandsanhörung nochmals und abschließend mit dem Gesetzentwurf befassen, bevor er dem Landtag zugeleitet wird." Das Gesetzgebungsverfahren wird bereits jetzt eingeleitet, um es noch in dieser Legislaturperiode abschließen zu können. Der Minister wies darauf hin, dass der bayerische Gesetzentwurf die Voraussetzungen für eine Online-Datenerhebung deutlich enger fasst als die nordrhein-westfälische Regelung. Im bayerischen Gesetzentwurf ist eine Online-Datenerhebung in jedem Fall nur zulässig, wenn die Voraussetzungen für eine Telefonüberwachung gegeben sind, also unter anderem Anhaltspunkte für eine sogenannte Katalogtat vorliegen. Außerdem wird der Kernbereich privater Lebensgestaltung ausdrücklich geschützt. Die Maßnahme muss von der unabhängigen G-10-Kommission des Bayerischen Landtags genehmigt werden.
Im einzelnen sieht der Gesetzentwurf folgendes vor:
- Eine Online-Datenerhebung ist insbesondere in Zeiten wachsender Bedrohung durch den islamistischen Extremismus unverzichtbar. Erst vor wenigen Tagen hat das Bundesinnenministerium vor Plänen des Terrornetzwerkes Al Qaida für Anschläge in Deutschland gewarnt. Bei den Führern im afghanisch-pakistanischen Grenzgebiet sei die Entscheidung gefallen, in Deutschland Anschläge zu verüben. Laut Bundesinnenministerium gibt es deutliche Signale dafür, dass Deutschland immer mehr in den Fokus rückt. Die herkömmlichen Befugnisse reichen für eine effektive Bekämpfung von Terrorismus und auch der Organisierten Kriminalität nicht länger aus. Herrmann: "Unter engen Voraussetzungen brauchen wir deshalb künftig eine Online-Datenerhebung durch das Landesamt für Verfassungsschutz. Die Verfassungsschutzbehörden dürfen von der technischen Entwicklung nicht abgehängt werden. Die Erfahrungen zeigen, dass Terroristen Informationen nur noch begrenzt über Telefon und Handy austauschen. Wir können es nicht hinnehmen, dass sich Terroristen in ihren über Internet vernetzten Computern einen abgeschotteten Raum schaffen, in dem sie ungestört schwerste Anschläge und Terrorakte planen und verabreden können. Ein Verzicht auf eine Online-Datenerhebung durch die Verfassungsschutzbehörden würde geradezu eine Einladung an Terroristen bedeuten, das Internet zu ihrer bevorzugten Plattform zu machen."
Herrmann: "Eine Online-Datenerhebung wird auf ganz wenige Fälle im Jahr begrenzt sein und muss selbstverständlich engen rechtsstaatlichen Anforderungen genügen. Eine Online-Datenerhebung gibt es nur um die Planung, Vorbereitung und Begehung von Anschlägen und sonstigen schweren Straftaten aufzuklären. Wer damit nichts zu tun hat, ist von einer Online-Datenerhebung nicht betroffen. Eine Online-Datenerhebung gibt es nur, wenn sie vom Innenminister angeordnet und von der unabhängigen G10-Kommission des Bayerischen Landtags genehmigt wird. Sie ist ausdrücklich auf Einzelfälle begrenzt und darf nur als letztes Erkenntnismittel eingesetzt werden, wenn eine Datenerhebung mit andern Mitteln aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre." Zur politischen Kontrolle sei außerdem eine Unterrichtung des Parlamentarischen Kontrollgremiums über getroffene Maßnahmen festgelegt. Der Kernbereich privater Lebensgestaltung wird geschützt. Befürchtungen, dass das Arzt- und Anwaltsgeheimnis, das Beichtgeheimnis oder das Redaktionsgeheimnis angetastet würden, entbehren jeder Grundlage. Eine Online-Datenerhebung bei einem Berufsgeheimnisträger scheidet aus, wenn er nicht selbst beispielsweise Sprengsätze zusammenbaut. - Die Voraussetzungen für eine Wohnraumüberwachung werden der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts angepasst. Herrmann: "So notwendig die Wohnraumüberwachung durch die Nachrichtendienste auch mit technischen Mittel ist, so wichtig ist es, dabei die rechtstaatlichen Grenzen strikt einzuhalten. Für Gespräche mit engsten Familienangehörigen, engsten Vertrauten sowie mit Berufsgeheimnisträgern wie Ärzten, Anwälten, Geistlichen oder Journalisten in Privatwohnungen besteht ein grundsätzliches Überwachungsverbot. Eine laufende Maßnahme muss unterbrochen werden, wenn erkennbar wird, dass Gespräche geführt werden, die dem Kernbereich privater Lebensgestaltung zuzurechnen sind und deshalb nicht überwacht werden dürfen. Solche Daten dürfen nicht verwendet werden und müssen unverzüglich gelöscht werden. Eine Wohnraumüberwachung ist auch nur für die Dauer von einem Monat zulässig. Ist sie länger notwendig, ist eine neue Anordnung durch den Richter erforderlich. Nach Abschluss der Maßnahme besteht eine grundsätzliche Mitteilungspflicht gegenüber den Zielpersonen sowie allen anderen Betroffenen, deren Daten verwendet werden.
3. Bayern verbessert Kinderschutz mit flächendeckender Einführung Koordinierter Kinderschutzstellen / Sozialministerin Stewens: „Koordinierte Kinderschutzstellen verbessern soziales Frühwarnsystem / Riskante Entwicklungen in Familien rechtzeitig erkennen und passgenaue Hilfen anbieten" / Kommunen können auf Unterstützung des Freistaats zählen
Bayern macht weiter Tempo bei der Verbesserung des Kinderschutzes. Das Kabinett beschloss in seiner heutigen Sitzung, bayernweit Koordinierte Kinderschutzstellen zur systematischen Erfassung von Risikofamilien und für frühzeitige Hilfsangebote einzuführen. Sozialministerin Christa Stewens betonte: „Jeder einzelne Fall von Kindesmisshandlung und -vernachlässigung ist erschütternd - und einer zuviel. Deshalb setzen wir in Bayern alles daran, um riskante Entwicklungen in Familien rechtzeitig zu erkennen und passgenaue Hilfen anzubieten. Denn je früher Klarheit über eine mögliche Gefährdung des Kindeswohls besteht, desto größer ist die Chance, mit präventiven Hilfen Schlimmeres zu verhindern. Die Kommunen werden wir beim flächendeckenden Aufbau Koordinierter Kinderschutzstellen auch finanziell unterstützen und damit unser soziales Frühwarnsystem deutlich stärken." Die Sozialministerin wurde beauftragt, gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden ein abgestimmtes Konzept zur flächendeckenden Einrichtung der Koordinierten Kinderschutzstellen zu erarbeiten.
Die Koordinierten Kinderschutzstellen, die bei den Jugendämtern eingerichtet werden sollen, schaffen nach den Worten Stewens effektive und interdisziplinär vernetzte Strukturen zur Prävention von Misshandlung und Vernachlässigung von Kindern. In belasteten Lebenslagen wie psychische Erkrankung eines Elternteils, Gewalt- oder Missbrauchserfahrung in der eigenen Kindheit, Minderjährigkeit der Eltern oder mangelnde Wahrnehmung von Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft, sollen sie gezielte Unterstützung sicherstellen. Stewens: „Die Koordinierten Kinderschutzstellen sorgen für ein systematisches und interdisziplinäres Vorgehen aller mit Kindern befassten Berufsgruppen und bieten frühzeitige Hilfen an. Haus, Frauen- und Kinderärzte, Hebammen, Jugend- und Gesundheitsämter, aber auch Erziehungsberatungsstellen und weitere soziale Dienste müssen hier eng zusammenarbeiten. Das ist ein weiterer wichtiger Baustein in unserem Gesamtkonzept zur Verbesserung des Kinderschutzes." Dabei könnten die positiven Ergebnisse und Erfahrungen aus dem Modellprojekt ‚Guter Start ins Kinderleben', das an den Standorten Erlangen und Traunstein seit Ende 2006 erprobt wird, nutzbar gemacht werden, erläuterte Stewens.
Das bayerische Gesamtkonzept zur Verbesserung des Kinderschutzes enthält daneben folgende weiteren Schwerpunkte:
Präventive Angebote, um die Erziehungskraft der Eltern zu stärken: Stewens: „Die große Mehrheit der Eltern kümmert sich liebevoll und mit großer Hingabe um ihre Kinder. Damit die Erziehungsarbeit gelingt, steht allen bayerischen Eltern ein vielfältiges Beratungs-, Bildungs- und Unterstützungsangebot zur Seite. Beispiele hierfür sind die Angebote der Familienbildung, die Erziehungsberatungsstellen und die Schreibaby-Ambulanzen."
Gesetzliche Initiativen:
- Zum einen werden verpflichtende Früherkennungsuntersuchungen eingeführt. Die gesundheitliche Vorsorge steht im Vordergrund. Beim Bezug des Landeserziehungsgeldes, bei der Anmeldung eines Kindes in einer Kindertageseinrichtung und bei der Schuleingangsuntersuchung bestehen entsprechende Nachweispflichten. Eltern werden auf verschiedenen Wegen über diese Verpflichtung informiert. Im Einzelfall kann es Stewens zufolge neben der gesundheitlichen Prävention auch darum gehen, beispielsweise Verwahrlosungstendenzen zu erkennen: „Wenn trotz der Informationen keine Nachweise vorgelegt werden, kann dies ein Hinweis auf weiteren Hilfebedarf sein. Hier muss bei Bedarf das Jugendamt eingeschaltet werden."
- Eine gesetzliche Mitteilungspflicht von Ärzten und Hebammen bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung soll für mehr Rechtssicherheit und -klarheit sorgen: „Wenn Ärzte und Hebammen über Anhaltspunkte für eine Misshandlung, Vernachlässigung oder sexuellen Missbrauch verfügen, müssen sie dies künftig dem Jugendamt mitteilen", so Stewens. Der Bayerische Landtag wird den Gesetzentwurf voraussichtlich im April 2008 verabschieden.
Weitere Initiativen zur Verbesserung der Kooperation, insbesondere zwischen der Kinder- und Jugendhilfe sowie dem Gesundheitsbereich:
- Im Laufe des Jahres finden in allen Regierungsbezirken interdisziplinär besetzte Kinderschutzkonferenzen statt.
- Unter Beteiligung der Praxis wurde die Fachinformation „Kinderschutz braucht starke Netze" erarbeitet. Stewens: „Das Interesse daran ist überwältigend. Dies zeigt die große Bereitschaft aller Berufsgruppen, beim Schutz von Kindern noch stärker an einem Strang zu ziehen".
- Aktualisierte Leitfäden und fachliche Empfehlungen sollen zudem die Anwendung der neuen Regelungen in der Praxis erleichtern.
Stewens: „Kinderschutz geht alle an! Es ist von größter Bedeutung, dass auch in der Bevölkerung das Bewusstsein und die Sensibilität für problematische Entwicklungen in Familien vorhanden ist und erforderlichenfalls ein Hinweis an das Jugendamt erfolgt."
4. Bayern unterstützt Münchner Bewerbung für neues Zentrum für Demenzkrankheiten / Goppel: „Pionierprojekt der medizinischen Forschung"
Die Bayerische Staatsregierung setzt ein Signal für die Stärkung des Forschungsstandorts Bayern. Wissenschaftsminister Dr. Thomas Goppel kündigte an, dass der Freistaat die gemeinsame Bewerbung der beiden Münchner Universitäten und des Helmholtz-Zentrums München für ein neues Forschungszentrum zur Behandlung von Demenzkrankheiten und anderen neurodegenerativen Erkrankungen wie Alzheimer oder Parkinson unterstützen wird. Goppel: „Das Deutsche Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen ist ein Pionierprojekt der medizinischen Forschung. Der Freistaat wird bei einem Zuschlag für München die notwendige Mitfinanzierung des Landes sicherstellen und auch Räume zur Verfügung stellen." Das geplante Zentrum soll aus einem Kernzentrum bestehen, dem mehrere Partnerinstitute angegliedert werden. Der Bund beabsichtigt, das Zentrum mit rund 50 bis 60 Millionen Euro pro Jahr zu fördern. Entsprechend dem bei der Helmholtz-Gemeinschaft üblichen Finanzierungsschlüssel stellt der Bund 90 Prozent und das Sitzland 10 Prozent der Kosten bereit.
München zählt nach den Worten Goppels international zu den führenden Standorten in der Erforschung von Demenzen und anderen neurodegenerativen Erkrankungen. Deshalb habe der Antrag der Münchner Wissenschaftler in dem vom Bundesforschungsministerium durchgeführten Bewerbungsverfahren gute Chancen. Goppel: „Ein Erfolg im Bewerbungsverfahren würde Deutschland und Bayern auf einem Forschungsgebiet von hoher Aktualität und praktischer Relevanz enorm stärken. Wir brauchen dringend eine gemeinsame Einrichtung wie das Demenzzentrum. Nur wenn alle wissenschaftlichen und therapeutischen Aspekte von Demenzkrankheiten unter einem Dach vereint sind, ist die rasche Entwicklung neuer Diagnose- und Therapiemöglichkeiten möglich. Mit der Einrichtung eines solchen Zentrums würden die in München vorhandenen hervorragenden Kompetenzen gebündelt und die Erforschung und Behandlung neurodegenerativer Erkrankungen auf höchstem Niveau gestärkt." Deshalb hat die Unterstützung dieses Zentrums für Bayern hohe Priorität, so Goppel. Dabei biete sich München als Kernzentrum an, das auch Partnerinstituten gute Anschlussmöglichkeiten gebe.
Goppel betonte, dass diese Krankheiten in den nächsten Jahren und Jahrzehnten immer mehr Menschen betreffen werden. Goppel: „Angesichts der steigenden Lebenserwartung stellen uns diese Erkrankungen gesellschaftspolitisch und volkswirtschaftlich vor große Herausforderungen." Schon heute leiden in Deutschland rund 1 Million Menschen über 65 Jahre an den Folgen einer neurodegenerativen Erkrankung. Die Zahl der Neuerkrankungen liegt bei 200.000 pro Jahr.