Pressemitteilung

24.09.08

Online-Datenerhebung

"Wir orientieren uns mit unseren Gesetzen zur Online-Datenerhebung sowohl im Polizeiaufgabengesetz als auch im Verfassungsschutzgesetz strikt an der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts." Mit diesen Worten reagierte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann heute auf die von SPD-Landtagsabgeordneten eingelegte Verfassungsbeschwerde.Für die Online-Datenerhebung in Bayern bestünden sehr hohe Hürden. Wie bei einer Hausdurchsuchung sei zwingend die Entscheidung eines Richters vorgesehen, ob eine Online-Durchsuchung zulässig ist oder nicht. Eine Online-Datenerhebung darf nur in wenigen Ausnahmefällen bei einer Person angeordnet werden, bei der Hinweise z.B. auf die Bildung einer terroristischen Vereinigung vorliegen. Herrmann: "Die Vorwürfe der SPD sind reine Angstmacherei. Es ist einfach falsch, wenn hier ständig der Eindruck erweckt wird, die Polizei oder der Verfassungsschutz hätten das Recht, jedermanns Computer zu überwachen. 99,9 Prozent der Bevölkerung werden niemals von Online-Durchsuchungen betroffen sein."

Dass die im Juni schon angekündigte Verfassungsbeschwerde gerade jetzt – kurz vor der bayerischen Landtagswahl - eingelegt wird, macht in den Augen Herrmanns die SPD vollends unglaubwürdig.

Herrmann betonte aber auch, dass die Online-Datenerhebung in den genannten extremen Ausnahmefällen notwendig sei. "Man denke nur an das Verhindern eines Bombenanschlags. Die gesetzlichen Befugnisse der Polizei und des Verfassungsschutzes zur Online-Datenerhebung sind im Interesse der Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger.

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