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Caritas-Familienferienstätte St. Heinrich und Kunigunde - Familienministerin Stewens besucht Ferienstätte: auch Großfamilien sind willkommen - staatliche Förderung ermöglicht gemeinsamen Urlaub auch Familien in ...
Caritas-Familienferienstätte St. Heinrich und Kunigunde
Familienministerin Stewens besucht Ferienstätte: auch Großfamilien sind willkommen - staatliche Förderung ermöglicht gemeinsamen Urlaub auch Familien in wirtschaftlich schwierigen Verhältnissen
"In der Caritas-Familienferienstätte Fischbachau-Hundham sind alle Familien - auch mit vielen Kindern - willkommen. Durch Angebote der Eltern- und Familienbildung werden gemeinsame Erlebnisse und Gespräche zwischen Eltern und Kindern angeregt. Auch die landschaftlich reizvolle Lage und die ansprechende Architektur machen den gemeinsamen Familienurlaub hier besonders attraktiv", zeigte sich Bayerns Familienministerin Christa Stewens heute bei ihrem Besuch der Familienferienstätte St. Heinrich und Kunigunde in Fischbachau-Hundham beeindruckt. Durch die Familienferienstätte in der Trägerschaft des Caritasverbandes für die Erzdiözese Bamberg führte Diözesan-Caritasdirektor Gerhard Öhlein. Die Familienferienstätte wurde 2005 und 2006 mit einer Unterstützung des Freistaates in Höhe von knapp 1,1 Millionen Euro umgebaut und saniert und damit noch besser auf die Bedürfnisse von Familien ausgerichtet.
Stewens sprach in Fischbachau mit Eltern, die dort mit ihren Kindern Ferien verbringen. "Ein gemeinsamer Familienurlaub ist für alle Familien wichtig - durch die staatliche Förderung möchten wir dies auch für Familien in wirtschaftlich schwierigeren Verhältnissen erleichtern", so die Ministerin und ergänzte: "Seit Februar 2008 haben wir die staatlichen Zuschüsse für Familienurlaube deutlich verbessert. So erreichen wir mehr Familien und entlasten diese spürbar. Gerade Familien mit mehreren Kindern können wir besonders wirksam unterstützen." Der Zuschuss beträgt täglich 13 Euro je Kind und je Erwachsenem, bei Kindern mit Behinderung 17 Euro. Insgesamt stellt der Freistaat jährlich 650.000 Euro für die Familienerholung zur Verfügung. In den Hauptferienzeiten können bayerische Familien Ferienstätten aus ganz Deutschland auswählen, außerhalb dieser Zeiten werden Familienurlaube in den bayerischen Familienferienstätten gefördert. Zuschüsse werden durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales bewilligt. Nähere Informationen und Antragsformulare sind abrufbar unter www.zbfs.bayern.de.
Die Familienferienstätte "St. Heinrich und Kunigunde" ist eine von insgesamt 18 bayerischen Familienferienstätten. Einen bundesweiten Überblick über Familienferienstätten gibt der Katalog "Urlaub mit der Familie" der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung. Über die Urlaubsziele und -angebote beraten die Verbände der freien Wohlfahrtspflege. Kontaktadressen und nähere Informationen sind im Internet unter www.urlaub-mit-der-familie.de abrufbar.