Pressemitteilung

22.04.08

Bericht aus der Kabinettssitzung

  1. Kabinett beschließt Eckpunkte für Dienstrechtsreform / Beckstein: „Wichtiger Schritt für zukunftsfähiges Dienstrecht" / Neue Beförderungsämter für Grund- und Hauptschullehrer / Huber: „Leistung wird stärker honoriert"  
  2. Bayern tritt für eine klare Absicherung der Länderinteressen bei der Bahnprivatisierung ein / Beckstein: „Wir brauchen eine klare rechtliche Grundlage, die den Ländern Mitspracherechte eröffnet und strenge Qualitätskontrollen für den Schienenverkehr ermöglicht / Teilprivatisierung richtiger Schritt auf dem Weg zur Modernisierung der Bahn"
  3. Kabinett beschließt Novelle des Stiftungsrechts / Goppel: „Führende Rolle Bayerns unter den deutschen Stiftungsstandorten durch Gesetzesinitiative weiter gestärkt"
  4. Herrmann: „Bayern kämpft gegen Lohndumping am Bau - Staatsregierung tritt Aktionsbündnis der Bauindustrie und der Gewerkschaft bei"

 

1. Kabinett beschließt Eckpunkte für Dienstrechtsreform / Beckstein: „Wichtiger Schritt für zukunftsfähiges Dienstrecht" / Neue Beförderungsämter für Grund- und Hauptschullehrer / Huber: „Leistung wird stärker honoriert" 

Der Freistaat schafft ein neues leistungsorientiertes Dienstrecht für die Beamtinnen und Beamten in Bayern. Wie Ministerpräsident Dr. Günther Beckstein und Finanzminister Erwin Huber nach der Kabinettsitzung betonten, sind die heute beschlossenen Eckpunkte zur Dienstrechtsreform ein erster großer Schritt für ein eigenständiges bayerisches Besoldungs-, Versorgungs- und Laufbahnrecht. Beckstein: „Die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes leisten täglich einen unverzichtbaren Beitrag zum Funktionieren von Staat und Gesellschaft. Eine dienstleistungsorientierte und effiziente Verwaltung ist ein wesentlicher Faktor für den Standort Bayern im nationalen und internationalen Wettbewerb. Motivierte und qualifizierte Mitarbeiter sind das wichtigste Potential einer guten Verwaltung. Grundlage der Leistungsfähigkeit der Verwaltung ist ein modernes und zukunftsfähiges Dienstrecht. Unsere Eckpunkte verschaffen dem Dienstrecht eine neue Qualität." Huber betonte, dass die neuen Regelungen das Ergebnis eines ausführlichen Dialogprozesses sind. Nachdem die Länder durch die Föderalismusreform im Jahr 2006 die Gesetzgebungskompetenzen im Besoldungs-, Laufbahn- und Versorgungsrecht erhalten haben, fand noch Ende 2006 das große bayerische Dienstrechtssymposium als Auftaktveranstaltung statt. Daran schlossen sich 2007 und 2008 eine Reihe von Fachhearings sowie eine Vielzahl von Gesprächsrunden zu den einzelnen Themen des Dienstrechts an. Huber: „Wir haben mit einer Politik des Dialogs die neuen Regelungen für den Öffentlichen Dienst gemeinsam erarbeitet und wollen damit die Zustimmung der Menschen gewinnen."

Die heute erörterten Eckpunkte bilden nach den Worten von Finanzminister Erwin Huber die Grundlage für die Neuausrichtung des Dienstrechts. „Im Mittelpunkt der Reform steht das Leistungsprinzip. Beförderungen sind der stärkste Ausdruck dieses Leistungsprinzips. Deshalb wollen wir die Beförderungsmöglichkeiten für leistungsstarke Beamte in allen Bereichen deutlich ausweiten", erklärte Huber. Für Grund- und Hauptschullehrer soll es künftig zwei neue Beförderungsämter geben, die nicht an die Wahrnehmung einer zusätzlichen Funktion gebunden sind. Dies ist im Volksschulbereich bundesweit einmalig. Für Realschullehrer wird ebenfalls ein funktionsloses Beförderungsamt eingeführt. Auch für die Beamtinnen und Beamten des Freistaats, die in anderen Bereichen arbeiten, sind mehr Beförderungsmöglichkeiten geplant. Das Grundgehalt der Professorinnen und Professoren wird angehoben.

Die stärkere Leistungsorientierung kommt auch beim Aufstieg in den Stufen der Gehaltstabelle zum Ausdruck. „Gute Beamte sollen künftig in den Stufen der Grundgehaltstabelle beschleunigt vorrücken. Alternativ oder zusätzlich ist auch die Einführung von befristeten Leistungszulagen möglich", erläuterte Huber. Daneben soll es bei den Leistungsprämien bleiben. Für Leistungsprämien und Leistungszulagen ist eine Verdoppelung des bisherigen Budgets geplant. Die jährliche Sonderzahlung bleibt bestehen und wird nicht zur Finanzierung verwendet. Sie wird vielmehr in der bisherigen Höhe fortgeführt, die zum Teil deutlich über dem Niveau des Bundes und der anderen Ländern liegt.

Ein weiteres Ziel ist die weitestgehende Flexibilisierung des bestehenden Laufbahnsystems. Die Laufbahngruppen des einfachen, mittleren, gehobenen und höheren Dienstes sollen durch eine einzige Laufbahn ersetzt werden. Huber: „Das ist eine weitreichende Neuerung, die einen bedeutenden Reformschritt und eine historische Weichenstellung darstellt." An die Stelle der bisherigen Vielzahl von über 300 Fachlaufbahnen sollen künftig nur noch einige wenige Fachlaufbahnen treten, die fachlich verwandte Aufgabenfelder bündeln. So sollen z.B. die jetzt getrennten Fachlaufbahnen der Steuerverwaltung und der Staatsfinanzverwaltung künftig fachliche Schwerpunkte der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen bilden ebenso wie der veterinärtechnische Dienst und die Lebensmittelkontrolle in der Fachlaufbahn Gesundheit. Das Laufbahnrecht wird damit flexibler, unbürokratischer und noch leistungsorientierter.

Auf der Grundlage des heute gefassten Kabinettsbeschlusses werden nun die Spitzenverbände der Beamtinnen und Beamten, der Landespersonalausschuss, die Frauenbeauftragte und der Behindertenbeauftragte der Staatsregierung formell beteiligt. Im Anschluss daran befasst sich der Ministerrat erneut mit den Eckpunkten, um diese zu beschließen. Noch vor der Sommerpause wird Finanzminister Huber im Bayerischen Landtag eine Regierungserklärung zu den Eckpunkten abgeben. Die Gesetzentwürfe zur Umsetzung der Eckpunkte folgen in der nächsten Legislaturperiode.

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2. Bayern tritt für eine klare Absicherung der Länderinteressen bei der Bahnprivatisierung ein / Beckstein: „Wir brauchen eine klare rechtliche Grundlage, die den Ländern Mitspracherechte eröffnet und strenge Qualitätskontrollen für den Schienenverkehr ermöglicht / Teilprivatisierung richtiger Schritt auf dem Weg zur Modernisierung der Bahn"

Bayern pocht auf die Berücksichtigung der Länderinteressen bei der anstehenden Teilprivatisierung der DB AG und fordert eine gesetzliche Regelung ein. Beckstein: „Damit die Teilprivatisierung der DB AG ein Erfolgsmodell für den Schienenverkehr und die Bürger in Deutschland wird, müssen jetzt die richtigen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Konkret heißt das, dass wir eine klare rechtliche Grundlage brauchen, die den Ländern als unmittelbaren Fürsprechern der Menschen in den Regionen Mitspracherechte eröffnet und strenge Qualitätskontrollen für den Schienenverkehr ermöglicht. Bayern wird auch weiterhin dafür eintreten, dass den Ländern die erforderlichen Beteiligungsrechte im Hinblick auf die Bewirtschaftung des Schienennetzes eingeräumt werden. Denn eine Ausdünnung des Netzes im ländlichen Raum darf es genauso wenig geben wie auch künftig sichergestellt sein muss, dass jeder zentrale Ort weiterhin an den Fernverkehr angebunden bleibt." Der Ministerpräsident machte deutlich, dass die jetzt beschlossene Teilprivatisierung ein richtiger Schritt auf dem Weg zur Modernisierung des Schienenverkehrs in Deutschland ist. Die Bahn der Zukunft müsse kundenorientierter arbeiten und zu einem modernen leistungsfähigen, europäischen Verkehrsunternehmen weiter entwickelt werden. Richtschnur bei der Privatisierung darf, so Beckstein, nicht ausschließlich die Renditeerwartung sein. Außerdem muss der Bund, so Beckstein, die Erlöse aus der Teilprivatisierung maßgeblich in die Schieneninfrastruktur investieren, um das Netz für die Zukunft bestens zu rüsten.

Verkehrsministerin Emilia Müller unterstrich: „Mit einer guten gesetzlichen Grundlage können sowohl in den Städten als auch im ländlichen Raum Netzqualität und attraktive Verkehre dauerhaft sichergestellt werden. So können wir Risiken einer Teilprivatisierung für Länder und Nahverkehr effektiv verhindern." Müller machte deutlich, dass die Länder selbst erhebliche Anstrengungen für eine gute Eisenbahninfrastruktur unternehmen: „Wir leisten einen großen finanziellen Beitrag für die Schiene. Mitspracherechte bei den Investitionen, Kontrollmöglichkeiten im Hinblick auf die Qualität und effektive Sanktionen bei unzureichender Qualität im Nahverkehrsnetz sollten im Gegenzug selbstverständlich sein." Auch im Hinblick auf den Fernverkehr soll eine gesetzliche Regelung das heutige Angebot sichern und Belastungen für die Länderhaushalte vermeiden. „Der Bund muss sich seiner Verantwortung für das Fernverkehrsangebot stellen. Das Angebot darf sich nicht verschlechtern", so die Verkehrsministerin.

Bayern begrüßt deshalb ausdrücklich die einstimmige Entscheidung der Verkehrsministerkonferenz, wonach eine Gesetzesinitiative der Länder zur Wahrung der Länderrechte bei der Teilprivatisierung der DB AG in den Bundesrat eingebracht werden soll. Die Staatsregierung wird diesen Antrag im Bundesrat unterstützen.

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3. Kabinett beschließt Novelle des Stiftungsrechts / Goppel: „Führende Rolle Bayerns unter den deutschen Stiftungsstandorten durch Gesetzesinitiative weiter gestärkt"

Bayern will seine führende Stellung als Stiftungsstandort weiter ausbauen. Das Kabinett hat heute den Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Stiftungsgesetzes nach abgeschlossener Verbandsanhörung beschlossen. Wissenschaftsminister Dr. Thomas Goppel betonte, dass Stiftungen wichtige Leistungsträger in einer solidarischen Gesellschaft sind. Goppel: „Mit der Novelle des Bayerischen Stiftungsgesetzes erleichtern wir sowohl den in aller Regel ehrenamtlich engagierten Stiftungsorganen als auch den Aufsichtsbehörden ihre Arbeit im Dienst an der guten Sache. Trotz Deregulierung und Reduzierung der Vorschriften um ein Viertel wird die bewährte Qualität der Stiftungsaufsicht als Garant für die nachhaltige Erfüllung des Stifterwillens nicht in Frage gestellt."

Als konkrete Beispiele der Novellierung nannte der Minister Erleichterungen im Bereich der Vermögensverwaltung, die Reduzierung der bisherigen Genehmigungs- und Anzeigenvorbehalte auf besonders riskante Fälle sowie eine deutliche Vereinfachung bei der Rechnungsprüfung. Goppel: „Die neuen Vorschriften zur Rechnungsprüfung bringen den Stiftungen spürbare Einsparungen. Dieses Geld kommt in Zukunft unmittelbar dem Stiftungszweck zugute."

Seit der letzten Novellierung des Gesetzes im Jahr 2001 ist die Zahl der nicht-kirchlichen rechtsfähigen Stiftungen in Bayern um knapp die Hälfte von 2000 auf fast 3000 gestiegen. „Diesen Trend gilt es fortzusetzen und zu verstärken. Bayern ist ein führender Stiftungsstandort und will dies auch bleiben", so Goppel. Allen Anzeichen zufolge werde der Stiftungsboom auch in den nächsten Jahren weiter anhalten. Neben den gesetzlichen Rahmenbedingungen der Länder und des Bundes liege dies an der demographischen Entwicklung in Deutschland: eine vermögende Generation komme zum Teil ohne Erben ins Rentenalter. Der heute vom Ministerrat gebilligte Gesetzentwurf hält nach den Worten Goppels die richtigen gesetzgeberischen Antworten auf diese Entwicklung bereit.

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4. Herrmann: „Bayern kämpft gegen Lohndumping am Bau - Staatsregierung tritt Aktionsbündnis der Bauindustrie und der Gewerkschaft bei"

Die Bayerische Staatsregierung hat heute beschlossen, dem 'Bayerischen Aktionsbündnis gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in der Bauwirtschaft' beizutreten. In dem 'Bayerischen Aktionsbündnis gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in der Bauwirtschaft' sind der Landesverband Bayerischer Bauinnungen, der Bayerische Bauindustrieverband, der Verband der Zimmerer- und Holzbauunternehmer in Bayern e.V. und die DGB-Gewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt zusammengeschlossen. Hintergrund ist ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Niedersächsischen Landesvergabegesetz, nach dem die dort angewandte Tariftreuerklärung unzulässig ist. Die Regelung im Bayerischen Bauvergabegesetz entspricht im Kern dem niedersächsischen Landesvergabegesetz. „Die Tariftreueregelung, die auf eine Vereinbarung von Arbeitgebern und Gewerkschaften mit dem Freistaat Bayern im Beschäftigungspakt zurückgeht, hat sich bewährt. Damit ist es uns gelungen, Dumpinglöhne im Baugewerbe bei öffentlichen Aufträgen zu verhindern. Dafür werden wir uns auch weiterhin gemeinsam einsetzen. Wir wollen gerechte Löhne am Bau. Daher werden wir in den gemeinsamen Anstrengungen zur Bekämpfung von Lohndumping trotz des EuGH-Urteils nicht nachlassen. Wir wollen nicht, dass Billiglöhne aus dem Ausland dem bayerischen Baugewerbe unfairen Wettbewerb machen und dadurch Arbeitsplätze in Bayern gefährdet werden", betonte Innenminister Joachim Herrmann. Deshalb kündigte der Innenminister auch an, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen die Tariftreueerklärung der neuen EuGH-Rechtsprechung anzupassen. So könnte die Tariftreueerklärung künftig auf die im Baubereich für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge abstellen.

Gemäß EuGH-Urteil vom 3. April 2008 zum niedersächsischen Landesvergabegesetz ist es unzulässig, die Vergabe eines öffentlichen Auftrags von der Verpflichtung abhängig zu machen, das am Ausführungsort tariflich vorgesehene Entgelt zu zahlen (so genannte Tariftreueerklärung).

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