Pressemitteilung

30.07.08

Zum Inkrafttreten des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes - Sozialministerin Stewens: Bayern setzt Qualitätsmaßstäbe für pflegebedürftige ältere Menschen und für Menschen mit Behinderung

Zum Inkrafttreten des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes

Sozialministerin Stewens: Bayern setzt Qualitätsmaßstäbe für pflegebedürftige ältere Menschen und für Menschen mit Behinderung

"Mit dem Pflege- und Wohnqualitätsgesetz, das an die Stelle des reformbedürftigen Bundesheimgesetzes tritt, setzt Bayern bundesweit Qualitätsmaßstäbe für pflegebedürftige ältere Menschen und für Menschen mit Behinderung. Der Schutz der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner hat dabei oberste Priorität", erklärte Bayerns Sozialministerin Christa Stewens heute anlässlich des Inkrafttretens des neuen Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG) am kommenden Freitag, 1. August 2008. "Schwerpunkt des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes ist es, die Qualität der Pflege auf einem hohen Niveau sicherzustellen. Wer als Einrichtungsträger die Verantwortung für pflege- und betreuungsbedürftige Menschen übernimmt, muss sich auch zu dieser großen Verantwortung bekennen. Daher werden die Träger jetzt verpflichtet, regelmäßige Supervisionen sowie Qualifizierungsangebote für die Beschäftigten zu gewährleisten und ein Qualitäts- und Beschwerdemanagement zu betreiben", betonte die Ministerin.

Die Vorreiterrolle, die Bayern seit Jahren mit der Durchführung mindestens einer unangemeldeten Heimnachschau pro Jahr erreicht hat, wird als Regelfall festgeschrieben und damit als unverrückbarer Baustein nachhaltig hoher Pflegequalität im Gesetz verankert. "Gut funktionierende Einrichtungen werden zukünftig weniger häufig, schlecht arbeitende Einrichtungen hingegen öfter und mit härteren Konsequenzen geprüft werden. Damit werden die Kontrollen künftig zielgenauer eingesetzt und ein klarer Schwerpunkt auf die effektive Stärkung der Qualität und deren nachhaltige Durchsetzung gelegt", erläuterte Stewens und fuhr fort: "Wir wollen, dass in Zukunft die Bürgerinnen und Bürger wissen, für welche Leistung wie viel zu zahlen ist. Das Preis-Leistungsverhältnis muss für jeden transparent werden. Die Voraussetzungen dafür haben wir nun geschaffen. Zukünftig müssen Einrichtungsträger ihre bislang oft nur schwer zu durchblickende Preis- und Leistungsstruktur in geeigneter Form für jedermann zugänglich machen. Außerdem haben wir mit dem Gesetzentwurf erstmals die rechtlichen Grundlagen für die Veröffentlichung der Heimaufsichtsberichte gelegt. Auf diese Weise schaffen wir die Voraussetzungen für mehr Transparenz in der Pflege und damit einen echten Qualitätswettbewerb."

Weiterer Schwerpunkt des Gesetzentwurfs sei die Entbürokratisierung in der Pflege. "Immer dort, wo unnötige bürokratische Anforderungen Zeitressourcen rauben, wurden diese gestrichen. Nur dort, wo Bestimmungen dem Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner dienen, haben sie ihre Rechtfertigung. Das bedeutet, dass die bislang zur Erfüllung überflüssiger Bürokratie verschwendeten Zeitressourcen endlich dort eingesetzt werden können, wo sie dringend notwendig sind, nämlich in der Pflege und Betreuung unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger", machte die Ministerin deutlich.

Mit der Einbeziehung neuer Wohnformen markiert das Pflege- und Wohnqualitätsgesetz einen klaren Paradigmenwechsel im Verhältnis zum Bundesheimgesetz. Dieser wurde mit seiner ausschließlich auf das "Heim" beschränkten Perspektive den geänderten gesellschaftlichen Vorstellungen vom Leben im fortgeschrittenen Alter und bei Behinderung nicht mehr gerecht. Stewens: "Der Wunsch der Menschen auch bei Betreuungs- oder Pflegebedürftigkeit nicht im klassischen Heim, sondern in häuslicher Umgebung möglichst selbstständig und selbstbestimmt zu leben, wird immer stärker. Diesen Wunsch nehmen wir ernst. Durch klare Abgrenzungskriterien ambulanter Wohnformen gegenüber stationären Heimen beseitigen wir die bisher in diesem Bereich herrschende Rechtsunsicherheit und machen den Weg frei für neue Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen."

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