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Pressemitteilung
Beckstein, Goppel, Huber und Hochschulpräsidenten unterzeichnen Innovationsbündnis – Hochschule 2013 für milliardenschweres Ausbauprogramm, mehr Personal und Bausanierung / Beckstein: „Mit dem starken Bündnis starker Partner nutzen wir historische Chance
Sichere finanzielle Rahmenbedingungen für Bayerns Hochschulen bis 2013, ein milliardenschweres Ausbauprogramm, mehr Personal, massive Investitionen in Bayerns Hochschulbauten sowie eine deutliche Aufstockung der beiden Innovationsfonds für Universitäten und Fachhochschulen sind die Eckpunkte des am Freitag in Nürnberg unterzeichneten „Innovationsbündnisses Hochschule 2013" zwischen dem Freistaat Bayern und den staatlichen bayerischen Hochschulen. Die Präsidentinnen und Präsidenten der 26 Universitäten und Fachhochschulen, Ministerpräsident Dr. Günther Beckstein, Finanzminister Erwin Huber und Wissenschaftsminister Dr. Thomas Goppel unterschrieben am Freitag in Nürnberg die Vereinbarung, die das zum Jahresende 2008 auslaufende erste Innovationsbündnis von 2005 fortsetzt. Ministerpräsident Günther Beckstein betonte: „Mit diesem starken Bündnis starker Partner nutzen wir die steigenden Studentenzahlen im Freistaat als historische Chance für den Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort Bayern. Der Vertragsabschluss belegt die hohe Priorität Bayerns für seine Hochschulen. Bayern weiß um die enorme Bedeutung der Hochschulen für Wohlstand und Arbeitsplätze. Das Bündnis steht exemplarisch für unser hervorragendes partnerschaftliches Verhältnis, in dem der Staat nicht einseitig diktiert, sondern das Prinzip von Leistung und Gegenleistung gilt. Dafür danke ich den bayerischen Hochschulen ganz besonders."
Wissenschaftsminister Thomas Goppel hob die Bedeutung der Vereinbarung für den aktuellen Reformprozess an den Hochschulen hervor: „Angesichts der gewaltigen Umbrüche, in denen sich die Hochschullandschaft befindet, brauchen die Hochschulen planerische Sicherheit und finanzielle Verlässlichkeit. Das Innovationsbündnis mit seiner Laufzeit von 2009 bis 2013 bietet die Gewähr, dass die Staatsregierung den Hochschulen auch in Zukunft ein zuverlässiger und verantwortungsvoller Partner ist. Das Miteinander auf Augenhöhe ist gelebte Realität." Im Gegenzug werden sich die Hochschulen zur aktiven Mitgestaltung des Reformprozesses und zur Aufnahme der für die kommenden Jahre prognostizierten zusätzlichen Studierenden einschließlich der Absolventen des doppelten Abiturjahrgangs 2011 verpflichten. Es sei, so Goppel, „ein ungemein wichtiges Signal, dass Staat und Hochschulen gemeinsam diese Fortschreibung wollen und auch in den wesentlichen Zielsetzungen übereinstimmen." Die stark steigenden Studierendenzahlen, der doppelte Abiturjahrgang 2011 und der Modernisierungsbedarf im Hochschulbau sind zentrale hochschulpolitische Herausforderungen der kommenden Jahre. Dementsprechend bilden sie den Kernpunkt des Innovationsbündnisses Hochschule 2013, erläuterte der Wissenschaftsminister. „Die zahlenmäßig starke Generation junger Menschen ist eine große Chance für den Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort Bayern, der dringend auf hoch qualifizierte Fachkräfte angewiesen ist", sagte Goppel.
Huber betonte: „Die Staatsregierung gibt den Hochschulen eine langfristig gesicherte finanzielle Grundlage und stellt allein für zusätzliches Personal bis 2013 eine Milliarde Euro an zusätzlichen Mitteln zur Verfügung. Die bereits bisher den Hochschulen gewährte Planungssicherheit wird damit auch auf die zusätzlichen Mittel des Ausbauprogramms erstreckt." Goppel hob hervor, dass zur Deckung des Raumbedarfs neue Bauten entstehen, darunter 17 Hochbaumaßnahmen im Programm „Zukunft Bayern 2020" mit einem Volumen von 235 Millionen Euro, zudem sollen den Hochschulen Mittel für Anmietung zu Verfügung gestellt werden. Ferner verpflichtet sich der Staat zur schrittweisen Abfinanzierung des Sanierungs- und Modernisierungsbedarfs im Hochschulbau.
Um weitere hochschulpolitische Zielsetzungen zu verwirklichen, schließen die Hochschulen mit dem Wissenschaftsministerium Zielvereinbarungen, in denen - passgenau auf die jeweilige Hochschule zugeschnitten - weitere Leistungen vereinbart werden. Diese Zielvereinbarungen sollen eine Laufzeit von 2009 bis 2013 haben. Mögliche Themenfelder sind beispielsweise
- die weitere Umsetzung der im Optimierungskonzept und in den bisherigen Zielvereinbarungen vereinbarten Maßnahmen,
- die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses,
- die verstärkte Einwerbung von Drittmitteln,
- die Erhöhung der Absolventenquote und Senkung der Studien¬abbrecherquote,
- Maßnahmen zur Verkürzung der Studiendauer,
- der Ausbau von Hochschule Dual,
- die Verbesserung der Studienberatung und
- die Verstärkung der Frauenförderung.
Die beiden im ersten Innovationsbündnis angelegten und nunmehr weitergeführten Innovationsfonds für Universitäten und Fachhochschulen dienen der Unterstützung der Hochschulen bei der Umsetzung dieser hochschulpolitischen Ziele. Zusätzlich zu den im Haushalt veranschlagten Mitteln sollen diese Innovationsfonds um je ein Drittel der an den Universitäten bzw. an den Fachhochschulen entrichteten Verwaltungskostenbeiträge verstärkt werden. Damit werden den Fonds ab 2009 voraussichtlich insgesamt rd. 11 Millionen Euro zur Verfügung stehen.