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Pressemitteilung
Kinderbetreuung in Bayern - Sozialministerin Stewens: Private Kinderbetreuung wird im Freistaat längst gefördert - Qualitätssicherung über Bildungs- und Erziehungsziele sowie Betriebserlaubnisverfahren
Kinderbetreuung in Bayern
Sozialministerin Stewens: Private Kinderbetreuung wird im Freistaat längst gefördert - Qualitätssicherung über Bildungs- und Erziehungsziele sowie Betriebserlaubnisverfahren
"Der Vorschlag der Bundesfamilienministerin zur Förderung der privaten Kinderbetreuung, der derzeit im Bund kontrovers diskutiert wird, wird in Bayern schon längst erfolgreich umgesetzt. Seit Inkrafttreten des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) im Jahr 2005 fördert der Freistaat alle von den Gemeinden als bedarfsnotwendig anerkannten Kindertageseinrichtungen unabhängig von der Trägerschaft. Somit können neben den kommunalen und freigemeinnützigen Trägern beispielsweise auch selbstständige Erzieherinnen, betriebliche Einrichtungen oder gewerbliche Anbieter staatliche Fördermittel in Anspruch nehmen", erklärte Bayerns Familienministerin Christa Stewens heute in München.
Stewens: "Der Freistaat hat mit dieser Öffnung bisher sehr gute Erfahrungen gemacht. Aufgrund der verbindlichen örtlichen Bedarfsplanung und des Instruments der Feststellung der Bedarfsnotwendigkeit kann der Befürchtung eines Verdrängungswettbewerbs oder einer 'Rosinenpickerei' wirksam Rechnung getragen werden. Die Qualität des Kinderbetreuungsangebots wird über die verbindlichen Bildungs- und Erziehungsziele sowie das Betriebserlaubnisverfahren sichergestellt".