Pressemitteilung

13.06.08

Neue Feuerwehrzuwendungsrichtlinien

Der Freistaat Bayern wird die Förderung der bayerischen Feuerwehr deutlich aufstocken. Das sehen die zum 1. Juli 2008 in Kraft tretenden neuen Feuerwehrzuwendungsrichtlinien vor, die Innenminister Joachim Herrmann heute in München vorgestellt hat. "Wir werden den Feuerwehren ab dem 1. Juli 2008 jährlich neun Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung stellen", kündigte Herrmann an. "Damit stocken wir die Förderung um rund 20 Prozent jährlich auf. Wir gleichen damit nicht nur die Preissteigerungen aus, sondern wir investieren noch stärker in die Sicherheit unserer Bürger." Im einzelnen erhöht der Freistaat spürbar die Förderfestbeträge für Feuerwehrfahrzeuge und –geräte. Darüber hinaus hat Bayern bereits mehrere Sonderförderprogramme aufgelegt und neue Feuerwehrfahrzeugtypen in die Förderung aufgenommen. Herrmann: "Wir haben außerdem auf Wunsch des Bayerischen Gemeindetags die Antragsbürokratie stark vereinfacht und die Kommunen von Papierkram entlastet.

Herrmann betonte in diesem Zusammenhang: "In Bayern garantieren 330.000 Feuerwehrler die Sicherheit unseres Landes, davon sind rund 320.000 ehrenamtlich tätig. 7.750 freiwillige Feuerwehren, sieben Berufsfeuerwehren und 252 Werks- und Betriebsfeuerwehren gewährleisteten eine flächendeckende Präsenz und ein Eintreffen am Einsatzort innerhalb kürzester Zeit. Wie unverzichtbar dieser Einsatz für das Land ist, zeigte sich an der Zahl der Feuerwehreinsätze, die sich in den letzten Jahren ständig erhöht habe. Herrmann: "Ich möchte das Bewusstsein in der Öffentlichkeit für die großartige Einsatzbereitschaft unserer Feuerwehren wach halten und stärken. Gerade beim Dienst in der Feuerwehr erfahren und praktizieren die Menschen Gemeinschaft und Toleranz. Sie sind ein wichtiger Faktor des gesellschaftlichen Lebens.

"Staat und Kommunen unternehmen große finanzielle Anstrengungen, um den erreichten hohen Ausrüstungsstandard unserer Feuerwehren stetig zu verbessern", fuhr Herrmann fort. Durch den massiven Mitteleinsatz des Freistaates sei es in den letzten Jahren gelungen, staatliche Zuwendungen zeitnah zu bewilligen und auszuzahlen. Bayern hat in den vergangenen zehn Jahren für die Finanzierung von Feuerwehrfahrzeugen und Gerätehäusern rund 350 Millionen Euro eingesetzt.

Große Anstrengungen unternehme der Freistaat auch bei der Anpassung der Aus- und Fortbildung unserer Feuerwehren. "Mit den drei staatlichen Feuerwehrschulen in Geretsried, in Lappersdorf bei Regensburg und in Würzburg unterhält der Freistaat drei Ausbildungseinrichtungen, in denen Feuerwehrführungskräfte und besondere Funktionsträger der Feuerwehren, aber auch des Katastrophenschutzes für ihre vielfältigen und verantwortungsvollen Aufgaben aus- und fortgebildet werden. Jährlich erhielten mittlerweile mehr als 10.000 Führungskräfte und besondere Funktionsträger eine schulische Aus- oder Fortbildung.

Die aktuellste Novellierung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes bietet nach den Worten Herrmanns den rechtlichen Rahmen, um die Personalausstattung vor allem tagsüber zu verbessern und die Einsatzbereitschaft der freiwilligen Feuerwehr zu stärken. "Jetzt können Personen, die in einer Gemeinde einer regelmäßigen Beschäftigung nachgehen, Mitglied der dortigen Feuerwehr werden, ohne in der Gemeinde zu wohnen. Ebenso seien Doppelmitgliedschaften möglich. Außerdem trage ein Freistellungsanspruch für volljährige Schüler und Studenten im Einsatzfall zu einer ausreichenden Personalstärke bei. Herrmann ist davon überzeugt, dass die Novellierung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes ein weiterer wichtiger Schritt ist, um das hohe  Hilfeleistungsniveau der bayerischen Feuerwehren auch in Zukunft umfassend zu gewährleisten. So sei auch die Anhebung der Altersgrenze bis zum vollendeten 63. Lebensjahr von vielen Feuerwehrleuten ausdrücklich begrüßt worden. Es habe sich herausgestellt, dass gerade die langjährige Erfahrung dieser Feuerwehrleute je nach den Verhältnissen vor Ort sehe wertvoll sein kann.

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