Pressemitteilung

08.04.08

Beckstein: „Gesundheitsfonds darf nur starten, wenn unzumutbare Nachteile für Bayern ausgeschlossen sind / Wirksame Konvergenzklausel zum Schutz bayerischer Interessen ist unverzichtbare Bedingung für den Start des Fonds“

Bayerns Ministerpräsident Dr. Günther Beckstein hat nach Berichten über Schwierigkeiten des Bundesgesundheitsministeriums bei den Vorbereitungen zum Start des Gesundheitsfonds deutlich gemacht, dass unverzichtbare Bedingung für den Start des Gesundheitsfonds eine wirksame Konvergenzklausel zum Schutz der Interessen bayerischer Beitragszahler und Ärzte ist. „Der Gesundheitsfonds darf nur starten, wenn unzumutbare Nachteile für die Patienten und Ärzte in Bayern ausgeschlossen sind. Das war Konsens in allen Koalitionsverhandlungen. Von dieser Grundvoraussetzung werden wir keinen Schritt abweichen. Es ist bereits jetzt gesetzlich klar geregelt, dass aus Bayern durch den Fonds im ersten Jahr nicht mehr als 100 Millionen Euro abfließen dürfen. Diese Gesetzeslage und den Willen der Koalition umzusetzen, ist Aufgabe der Bundesgesundheitsministerin. Beckstein forderte die Bundesgesundheitsministerin zugleich auf, die jetzt verworfene Urfassung des Gutachtens zu den Auswirkungen des Fonds nicht zurückzuhalten, sondern zu veröffentlichen, damit alle Fakten klar auf dem Tisch liegen und sich alle Beteiligten zuverlässig einen Überblick über den Stand der Vorbereitungen des Gesundheitsfonds machen können. Beckstein wies darauf hin, dass von verschiedenen Seiten - von Ärzten, Patientenverbänden, Kassen und aus der Wissenschaft - die Skepsis hinsichtlich des Vorbereitungsstands für den Gesundheitsfonds täglich wächst.