Pressemitteilung

08.11.07

Bayern lehnt Reduzierung der Bundesbeteiligung an den Kosten für Unterkunft und Heizung für ALG II-Empfänger ab / Bayerns Bundesratsminister Söder: "Reduzierung zu Lasten der Kommunen ist mit Bayern nicht zu machen"

Bayerns Bundesratsminister Dr. Markus Söder hat angekündigt, dass sich Bayern im Bundesrat am Freitag gegen eine Kürzung der Bundesbeteiligung an den Kosten für Unterkunft und Heizung wenden wird. Söder: "Eine Reduzierung der Bundesbeteiligung zu Lasten unserer Kommunen ist mit der Staatsregierung nicht zu machen. Wir lassen nicht zu, dass die Kommunen auf den steigenden Ausgaben für Unterkunft und Heizung sitzenbleiben. Deshalb wird sich Bayern im Bundesrat massiv für die kommunalen Interessen einsetzen." Der im Bundesrat behandelte Gesetzentwurf des Bundes sieht vor, dass die Quote für die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft und Heizung signifikant abgesenkt wird. Bayern würde mit der Neuregelung 2008 nur noch 289 Millionen Euro vom Bund erstattet bekommen statt bisher 315 Millionen Euro. Söder: "Wir werden uns deshalb für eine rasche Neuberechnung einsetzen, welche die tatsächliche Ausgabenentwicklung realistisch abbildet. Alles andere wäre ein schwerer finanzieller Schlag für die Kommunen und eine große Ungerechtigkeit. Das kommt für Bayern als fairer und verlässlicher Partner seiner Kommunen aber nicht in Frage." Söder wies darauf hin, dass Bayern schon Ende 2006 darauf gedrängt hat, bei der Festlegung der Bundesbeteiligung nicht die Zahl der Bedarfsgemeinschaften, sondern die tatsächlichen Ausgaben zugrunde zu legen.

Die Bundesbeteiligung soll sicherstellen, dass die Kommunen im Zusammenhang mit Hartz IV jährlich um 2,5 Milliarden Euro entlastet werden. Die tatsächlichen Ausgaben für Unterkunft und Heizung sind laut Statistischem Bundesamt im Bundesdurchschnitt um 4,4 Prozent gestiegen. Nach Berechnungen des Landkreistages sind es sogar 8,4 Prozent bundesweit. Dagegen ist die Zahl der Bedarfsgemeinschaften, die Bemessungsgrundlage für die Bundesbeteiligung ist, im Vergleichs¬zeitraum bundesweit um 3,7 % gesunken. Hintergrund ist, dass nach einer Neudefinition der Bedarfsgemeinschaften ab 01.07.2006 Jugendliche unter 25 Jahren nur noch in Ausnahmefällen eine eigene Bedarfsgemeinschaft gründen können. Infolge dessen ist die durchschnittliche Personenzahl je Bedarfsgemeinschaft von 1,8 auf 1,9 Personen gestiegen.