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Kinderschutz - Familienministerin Stewens: Früherkennungsuntersuchungen ab heute für alle Kinder in Bayern verpflichtend - Mitteilungspflicht bei gravierenden Anhaltspunkten für Kindeswohlgefährdung
Kinderschutz
Familienministerin Stewens: Früherkennungsuntersuchungen ab heute für alle Kinder in Bayern verpflichtend - Mitteilungspflicht bei gravierenden Anhaltspunkten für Kindeswohlgefährdung
"Seit heute sind Eltern dazu verpflichtet, die Teilnahme ihrer Kinder an den Früherkennungsuntersuchungen sicherzustellen. Denn diese Untersuchungen sind ein wichtiger Teil der gesundheitlichen Vorsorge und müssen deshalb für alle Kinder eine Selbstverständlichkeit sein. In erster Linie setzen wir dabei auf die Elternverantwortung. In verschiedenen Lebensphasen des Kindes wird auch der konkrete Nachweis der zuletzt fälligen Untersuchung gefordert. Dieser muss mit dem Antrag auf das Landeserziehungsgeld, bei der Anmeldung in einer Kindertageseinrichtung sowie bei der Schuleingangsuntersuchung erbracht werden", informierte Bayerns Familienministerin Christa Stewens über zentrale Inhalte des neuen Gesetzes, das heute, am 16. Mai 2008, in Kraft getreten ist. Stewens zufolge werden vielfältige Wege genutzt, um Eltern vor und nach der Geburt über die hohe Bedeutung der Früherkennungsuntersuchungen und die Teilnahmepflicht zu informieren.
"Kein Kind wird vom Besuch des Kindergartens ausgeschlossen, wenn der Nachweis nicht erbracht wird. Dies kann jedoch ein Hinweis auf weiteren Hilfebedarf sein. Wenn nötig, muss dann auch das Jugendamt eingeschaltet werden. Je früher riskante Entwicklungsverläufe in Familien erkannt werden, umso wirksamer können Eltern auch unterstützt werden", betonte Stewens.
"Kinderschutz braucht starke Netze vor Ort!", so Stewens. Zweiter Schwerpunkt des Gesetzes sei deshalb die Verbesserung des Kinderschutzes durch eine verbindliche Vernetzung des Gesundheitsbereichs mit der Kinder- und Jugendhilfe. Beispielhaft wies die Ministerin auf die zentrale Bedeutung von Ärzten und Hebammen gerade in der frühen Kindheit hin: "Wenn Ärzte und Hebammen gravierende Anhaltspunkte für eine Misshandlung, Vernachlässigung oder sexuellen Missbrauch haben, müssen sie dies dem Jugendamt mitteilen. Dies schafft Rechtssicherheit, denn gerade bei schwerwiegenden Verdachtsfällen steht die Schweigepflicht einer Einbindung des Jugendamtes nicht im Wege. Die Umsetzung dieser Neuregelungen in die Praxis werden wir beispielsweise durch fachliche Empfehlungen unterstützen."
Die Weiterentwicklung effektiver Kooperationsstrukturen vor Ort werde durch regionale Kinderschutzkonferenzen und Handreichungen unterstützt. "Interdisziplinär angelegte präventive und niedrigschwellige Hilfen zum richtigen Zeitpunkt können eine positive Entwicklung von Kind und Familie fördern. Hierzu werden wir die bayerischen Kommunen beim flächendeckenden Aufbau sozialer Frühwarnsysteme in Form von Koordinierenden Kinderschutzstellen finanziell unterstützen", so Stewens und ergänzte: "Ein effektiver Kinderschutz und dessen Weiterentwicklung haben in Bayern oberste Priorität." Das Gesamtkonzept zum Kinderschutz ist unter www.kinderschutz.bayern.de abrufbar.