Pressemitteilung

02.01.08

Änderungen durch Aussetzung der Flächenstilllegung

02. Januar 2008, München — Die Aussetzung der Flächenstilllegung durch die EU hat Auswirkungen auf die Bewirtschaftung und die Prämienansprüche von landwirtschaftlichen Flächen, insbesondere auch bei Nachwachsenden Rohstoffen. Flächen, mit denen im Rahmen der Betriebsprämie Stilllegungszahlungsansprüche (Still-ZA) aktiviert werden sollen, müssen nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums im Jahr 2008 nicht still gelegt werden. Sie können vielmehr herkömmlich bebaut werden. Allerdings müssen die Still-ZA wie bisher vor allen anderen Zahlungsansprüchen aktiviert werden, um die Betriebsprämie zu erhalten. Außerdem können Still-ZA weiterhin nur mit stilllegungsfähigen Ackerflächen aktiviert werden, also mit Flächen, die 2008 und auch bereits 2003 als Acker genutzt werden und wurden. Unabhängig davon ist die Stilllegung von Ackerflächen auf freiwilliger Basis oder aus Umweltgründen auch künftig möglich.

Aufgrund der Aussetzung der Flächenstilllegung wird auch die Sonderregelung für Nachwachsende Rohstoffe auf diesen Flächen ausgesetzt: Abnahmeverträge zwischen Landwirten und Verarbeitern von Nachwachsenden Rohstoffen sind damit 2008 für die Beantragung der Betriebsprämie nicht mehr nötig. Um die Energiepflanzenprämie zu erhalten, sind wie bisher Verträge mit den Abnehmern und Aufkäufern erforderlich. Die Energiepflanzenprämie kann nicht für Flächen beantragt werden, die bereits für die Aktivierung der Still-ZA verwendet werden.

Auch bei Flächen, die über Agrarumweltmaßnahmen bzw. die Ausgleichszulage gefördert werden, ergeben sich für den Anbau von Nachwachsenden Rohstoffen Änderungen: 2008 gelten hier die selben Förderbedingungen wie bei Flächen für die Futter- und Nahrungsmittelproduktion. Nähere Auskünfte dazu erteilen die zuständigen Ämter für Landwirtschaft und Forsten.

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