Inhalt
Pressemitteilung
08.05.08
Neues Versammlungsrecht
Die Demonstrationsfreiheit als wichtiges demokratisches Grundrecht wird durch das neue Bayerische Versammlungsrecht hundertprozentig gewährleistet. Das Versammlungsrecht, so wie es im Grundgesetz festgelegt wird, wird in keinster Weise eingeschränkt, sondern im Gegenteil geschützt. Das neue Bayerische Versammlungsrecht baut auf dem bisherigen Bundesrecht auf und setzt zusätzlich die über Jahre entwickelte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Demonstrationsfreiheit um. Wer sich friedlich versammeln will, wird dabei von den staatlichen und kommunalen Behörden nicht eingeschränkt, sondern im Gegenteil unterstützt. Wer etwas anderes aus dem Gesetz herausliest, liegt falsch.