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Pressemitteilung
Bericht aus der Kabinettssitzung: Teil 2
1. Innenstaatssekretär Eck: "Interkommunale Zusammenarbeit für bayerische Gemeinden immer wichtiger" / Wirtschaftsstaatssekretärin Hessel: „Verstärkte interkommunale Zusammenarbeit als Antwort auf den demographischen Wandel im Ländlichen Raum“
1. Innenstaatssekretär Eck: "Interkommunale Zusammenarbeit für bayerische Gemeinden immer wichtiger" / Wirtschaftsstaatssekretärin Hessel: „Verstärkte interkommunale Zusammenarbeit als Antwort auf den demographischen Wandel im Ländlichen Raum“
Die Staatsregierung verstärkt ihre Unterstützung für die interkommunale Zusammenarbeit der bayerischen Gemeinden im Ländlichen Raum. Innenstaatssekretär Gerhard Eck: "Die interkommunale Zusammenarbeit wird für unsere bayerischen Gemeinden immer wichtiger. Die demographische Entwicklung insbesondere in unseren ländlichen Regionen, knappe finanzielle Mittel und die veränderten Rahmenbedingungen durch die Globalisierung machen deutlich: Ein Mehr an Zusammenarbeit und damit eine Bündelung von Ressourcen ist unumgänglich." Mit verstärkter staatlicher Unterstützung setzen Gemeinden auf innovative Strategien in der Stadtentwicklung. Durch Kooperationen lässt sich der Einsatz technischer Einrichtungen ebenso optimieren wie das Dienstleistungsangebot der Verwaltungen. Eck: "Auch die Integrierte Ländliche Entwicklung, in der schon über 500 ländliche Gemeinden in rund 70 interkommunalen Zusammenschlüssen zusammenarbeiten, ist eine echte Kompetenzpartnerschaft zwischen staatlicher Verwaltung, Kommunen und anderen Organisationen." Außerordentlich bewährt hätten sich auch die im Rahmen eines Pilotprojekts seit Sommer 2008 bei den Regierungen eingerichteten Projektmanager. Ihre Aufgabe ist es, die Kommunen bei der freiwilligen Zusammenarbeit durch Information und Beratung zu unterstützen. Hierzu wurde auch eine Internetdatenbank mit zahlreichen Beispielen kommunaler Zusammenarbeit aufgebaut (www.innenministerium.bayern.de/ buerger/kommunen/zusammenarbeit/).
Die Vorsitzende des Staatssekretärsausschusses 'Ländlicher Raum in Bayern', Wirtschaftsstaatssekretärin Katja Hessel, unterstrich die Notwendigkeit verstärkter interkommunaler Zusammenarbeit als Antwort auf den demographischen Wandel: "Die Zukunftsfähigkeit der Kommunen im strukturschwachen ländlichen Raum wird maßgeblich davon abhängen, ob es gelingt, dem demographischen Wandel wirkungsvoll zu begegnen. Der interkommunalen Zusammenarbeit kommt dabei eine Schlüsselfunktion zu. Sie ist ein zentraler Aspekt zur Sicherung der Handlungsfähigkeit unserer Kommunen. Insbesondere kleine Kommunen im ländlichen Raum bekommen dadurch neue Spielräume. Kirchturmdenken können wir uns in Bayern nicht mehr leisten. Der Staatssekretärsausschuss wird sich deshalb mit Nachdruck dafür einsetzen, dass eine Zusammenarbeit für Kommunen noch attraktiver wird." So könnten durch gemeinsame Projekte, etwa im Bereich Flächenmanagement oder bei der Planung von Wohn- und Verkehrsflächen, Ressourcen gebündelt, Verfahren aufeinander abgestimmt und Infrastrukturen gemeinsam genutzt werden. Staatssekretärin Hessel kündigte einen Ausbau der Schwerpunktsetzung auf die Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit an. Hessel: "Eine nachhaltige interkommunale Zusammenarbeit kann nicht vom Staat verordnet werden. Hier kommt es auf das freiwillige Engagement der Kommunen an. Der Staatssekretärausschuss wird jedoch interkommunale Zusammenarbeit bei staatlichen Förderungen zukünftig noch stärker bevorzugen, etwa bei der Integrierten ländlichen Entwicklung und zukünftig auch im Tourismus."
2. Kabinett beschließt Konzept zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtekonvention im Bildungsbereich und Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen / Spaenle: „So stärken wir zusätzlich die Chancengleichheit der Schülerinnen und Schüler mit Behinderung“
Zur Umsetzung der UN- Behindertenrechtekonvention hat der Ministerrat heute ein Konzept zur Stärkung der Chancengleichheit von jungen Menschen mit Behinderungen im schulischen Bereich und einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen beschlossen. Mit dem Konzept verfolgt die Staatsregierung das Ziel, die Chancengleichheit und die gesellschaftliche Teilhabe von jungen Menschen mit Behinderung im Bildungsbereich gezielt zu fördern. Insbesondere sollen mehr Formen gemeinsamen Unterrichts ermöglicht und bei der Wahl der Schule von Kindern mit Behinderungen der Elternwille gestärkt werden. Außerdem sind Maßnahmen im Bereich der Lehrerbildung und Lehrerfortbildung zum Erwerb sonderpädagogischer Kompetenzen geplant. Kultusminister Ludwig Spaenle: „Damit baut der Freistaat den erfolgreichen Bayerischen Weg der Integration durch Kooperation weiter aus und schreibt den Grundsatzbeschluss vom Juli 2009 fort, mit dem Ziel, das in der UN- Behindertenrechtekonvention geforderte so genannte inklusive Bildungssystem umzusetzen. Darunter versteht man ein Schulsystem, das gemeinsames Lernen von Schülern mit und ohne Behinderung ermöglicht und dafür die notwendigen Rahmenbedingungen stellt. Auf diese Weise stärken wir zusätzlich die Rechte der Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen.“
Mit dem Konzept und dem Gesetzentwurf setzt der Ministerrat einen einstimmigen Beschluss des Bayerischen Landtags vom April 2010 um.
Im einzelnen sind unter anderem folgende Maßnahmen des gemeinsamen Unterrichts vorgesehen:
• Einzelintegration: Ein einzelner Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf besucht eine Klasse der allgemeinen Schule und wird dort unter Berücksichtigung seines persönlichen Förderbedarfs unterrichtet.
• Kooperationsklassen an Volksschulen und Berufsschulen: Schüler mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf werden zusammen unterrichtet. An der Volksschule steht der Klasse zeitweise eine Zweitlehrkraft aus dem Mobilen Sonderpädagogischen Dienst zur Verfügung.
• Außenklassen der allgemeinen Schule oder der Förderschule, d.h. Kooperation mit einer Partnerklasse mit Formen des gemeinsamen Unterrichts sind nun möglich. Vorgesehen ist außerdem eine Erweiterung um Außenklassen der Förderschule an Förderschulen mit anderen Schwerpunkten. Zudem können Schüler die Außenklasse im Nachbarsprengel besuchen.
• Offene Klassen der Förderschulen: Schüler mit oder ohne sonderpädagogischen Förderbedarf werden in Klassen der Förderschulen auf Grundlage der Lehrpläne der allgemeinen Schulen gemeinsam unterrichtet.
Auch die Rechte der Erziehungsberechtigten werden durch das Konzept erweitert. Grundsätzlich haben Eltern nun die Entscheidungsfreiheit für die Schule ihres Kindes, vorausgesetzt die notwendigen Fördermöglichkeiten sind vorhanden.
Der Entwurf der Änderung des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes wird nun zusammen mit dem Konzept den Verbänden zur Stellungnahme zugeleitet und vorab dem Bayerischen Landtag zur Kenntnis gegeben. „Die notwendige Verbandsanhörung ist mir gerade bei dieser Thematik besonders wichtig - ganz im Sinne des Anspruchs der Behinderten ‚Nichts über uns - ohne uns, sondern nur mit uns!’“ so Spaenle.
3. Bayern entwickelt Hochschulrecht weiter / Heubisch: „Wir stärken das berufsbegleitende Studium und gewähren den Hochschulen mehr Autonomie und Flexibilität.“
Um den Hochschulstandort im Wettbewerb um die besten Köpfe weiter zu stärken, setzt Bayern künftig auch auf den Ausbau berufsbegleitender Studiengänge. Zudem sollen Bayerns Hochschulen künftig noch mehr Autonomie und Flexibilität erhalten. Das sind die wesentlichen Ziele der Hochschulrechtsnovelle, die das Kabinett heute auf Vorschlag von Wissenschaftsminister Wolfgang Heubisch beschloss.
Kernstück der Novelle ist der Ausbau „berufsbegleitender Studiengänge“ – insbesondere bei den Bachelorstudiengängen. Heubisch: „Im letzten Jahr haben wir die Hochschulen für beruflich Qualifizierte geöffnet. Dieser Personenkreis benötigt vielfach neben dem normalen Vollzeitstudium ein individuell zugeschnittenes Studienangebot, nämlich vor allem berufsbegleitende Studiengänge. Diese wollen wir deutlich ausbauen.“ Organisatorisch sei dafür eine Konzentration der Präsenzveranstaltungen auf Abende und Wochenenden, auf Blockkurse sowie teilweise auf virtuelle Lehre erforderlich. Um für das Lehrpersonal Anreize zu schaffen, spezielle Angebote für die berufsbegleitenden Studiengänge einzurichten, soll es möglich werden, diese Aufgaben im Nebenamt zu übertragen und eigens zu vergüten. Zur Deckung der zusätzlichen Kosten können die Hochschulen statt der allgemein geltenden Studienbeiträgen dafür spezielle Gebühren erheben.
Eine weitere Änderung sieht vor, dass die Hochschulen künftig nicht mehr verpflichtet sind, neben einem ersten Hochschulabschluss weitere Zugangsvoraussetzungen für ein Masterstudium festzulegen. „Damit können die Hochschulen den Zugang zum Masterstudium flexibler gestalten“, so Heubisch. Zur Stärkung der Autonomie an den Hochschulen wird das Hochschulrecht zudem bei der Gliederung der Hochschulen in Fakultäten und Abteilungen dereguliert. Dieser Bereich wurde bisher durch eine Rechtsverordnung des Wissenschaftsministeriums geregelt. Künftig sollen die Hochschulen dies selbst organisieren. Um den Hochschulstandort Bayern im Wettbewerb zu stärken, sollen die Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften sogenannte „Forschungsprofessuren“ einrichten können. Diese Professuren widmen sich überwiegend oder ausschließlich der Forschung. Mit der sogenannten „Spitzensportlerquote“, einer Vorab-Quote von bis zu einem Prozent – soll es zudem möglich sein mit Rücksicht auf die Belange des Spitzensports den Studienplatz an der gewählten Hochschule zu sichern. Heubisch: „Mit diesen Änderungen im bayerischen Hochschulrecht führen wir die Öffnung und Selbstverwaltung der Hochschulen in Bayern konsequent fort und machen sie fit für die Herausforderungen der Zukunft.“
4. Bayern gibt Startschuss für Förderprogramm Fit for Work 2010 / Arbeitsstaatssekretär Sackmann: „Die gute Situation auf dem Lehrstellenmarkt nutzen, um vermehrt benachteiligte Jugendliche in Ausbildung zu bringen“
Der Startschuss für das große bayerische Ausbildungsförderprogramm „Fit for Work – 2010“ ist gefallen. Schwerpunkt des Programms ist - bei einer erneut günstigeren Gesamtsituation auf dem Lehrstellenmarkt - die Vermittlung benachteiligter Jugendlicher in Ausbildung. Arbeitsstaatssekretär Markus Sackmann: „Die Chancen unserer Jugendlichen auf einen Ausbildungsplatz in Bayern sind so gut wie seit Jahren nicht mehr. Die Situation hat sich gegenüber 2009 nochmals verbessert. Wir müssen jetzt diese gute Lage nutzen und noch mehr benachteiligte und leistungsschwächere Jugendliche in Ausbildung und damit in den ersten Arbeitsmarkt bringen.“ Für das erfolgreiche Programm Fit for Work stellt der Freistaat heuer über 27 Millionen Euro bereit, um Ausbildungsplätze zu akquirieren, Mobilität zu fördern und zusätzliche Ausbildungsplätze zu schaffen. Staatssekretär Sackmann: „Für Betriebe, die Jugendliche aus den Praxisklassen bayerischer Hauptschulen oder ohne jeden Schulabschluss ausbilden, haben wir die Prämie von 3.000 Euro auf 5.000 Euro kräftig erhöht. So wollen wir verhindern, dass benachteiligte Jugendliche zu Sozialhilfeempfängern von morgen werden. Mit diesem präventiven Ansatz erreichen wir seit Jahren eine der besten Situationen unter den Bundesländern. Weiter unterstützen wir mit 2.500 Euro oder 3.000 Euro Betriebe, die Abgänger aus den bayerischen Hauptschulen zusätzlich ausbilden. Die Fördermöglichkeit für Betriebe, die zusätzliche Ausbildungsplätze im Verbund - auch mit ausländischen Betrieben - anbieten, wird fortgesetzt. Und Jugendlichen, die am Heimatort keinen Ausbildungsplatz finden und auswärts untergebracht werden müssen, zahlen wir 150 Euro monatlich Mobilitätshilfe.“
Die aktuellen Richtlinien für das Förderprogramm Fit for Work 2010 werden derzeit erarbeitet und in Kürze auf der Homepage des Arbeitsministeriums www.stmas.bayern.de eingestellt. Die dreimonatige Antragsfrist beginnt erst mit der Veröffentlichung der Richtlinien im Allgemeinen Ministerialblatt.
Besonders wies der Arbeitsstaatssekretär auf die Messe „Berufsbildung 2010“ vom 6. bis 9. Dezember in Nürnberg hin. „Auf dieser größten Veranstaltung der Staatsregierung mit zuletzt 88.000 Besuchern werden alle Aspekte der Berufsbildung gezeigt. Am besten sollten ganze Schulklassen diese einmalige Chance nutzen“, so Sackmann.
5. Strukturprogramm für Nürnberg und Fürth wird rasch umgesetzt / Hessel: „Strukturprogramm Nürnberg/Fürth ist Wirtschaftsmotor für Mittelfranken und starker Mix für zukunftssichere Arbeitsplätze“
Bayern macht bei der Umsetzung des Strukturprogramms Nürnberg/Fürth weiter Tempo. Bayerns Wirtschaftsstaatssekretärin Katja Hessel: „Die Maßnahmen des Strukturprogramms mit einem Finanzvolumen von 115 Mio. Euro sind alle auf einem guten Weg. Die Region wird dadurch wirtschaftlich, technologisch und wissenschaftlich weit über den Tag hinaus gestärkt und damit für den Strukturwandel fit gemacht.“
Die Projekte für mehr Wachstum und Beschäftigung reichen laut Hessel von Investitionen in das Fraunhofer-Entwicklungszentrum Röntgentechnik, das E-Drive Center über die Fraunhofer Arbeitsgruppe im Dienstleistungs- und Logistikbereich, den Ausbau des „Gewerbehofes Complex“ in Fürth bis hin zur Aufstockung der einzelbetrieblichen Investitionsförderung, einen neuen Arbeitsmarktfonds für Härtefälle sowie mehr Geld für den Stadtumbau. Das Herzstück des Strukturprogramms ist der Energie Campus Nürnberg mit einem Fördervolumen von 50 Millionen Euro. Hessel: „Dieses große Zukunftsprojekt für ganz Bayern am Standort Nürnberg/ Fürth nimmt Gestalt an. In enger Zusammenarbeit mit den Forschungseinrichtungen in der Region haben wir jetzt drei wesentliche Themenfelder für den Campus mit dem Ziel identifiziert, dort künftig Technologieführer zu werden.“ Konkret nannte die Staatssekretärin:
• Materialforschung für Energiegewinnung (vor allem Solar) und Energietransport
• Leistungselektronik und Informationstechnik für elektrische Netze
• Energieeffiziente Nutzung durch neue Materialien, Prozesse und Elektronik einschließlich der Nutzung in der Gebäudetechnik.
Hessel: „Unser Strukturprogramm ist ein starker Mix für die Region und für zukunftssichere Arbeitsplätze.“
6. Staatsregierung beschließt Korrekturen an der strategischen Ausrichtung der Bayerische Staatsforsten / Forstminister Brunner: „Maßnahmen sollen Erfolg des Unternehmens und der Forstreform dauerhaft sicherstellen“
Auf Vorschlag von Forstminister Helmut Brunner hat das Kabinett in der heutigen Sitzung Korrekturen an der strategischen Ausrichtung und Geschäftspolitik der Bayerische Staatsforsten beschlossen. Sie sollen noch bestehende Defizite im ökologischen und sozialen Bereich beseitigen, die ein von Brunner beauftragtes Gutachtergremium festgestellt hatte. Die Überprüfung durch die Experten hat nach Aussage des Ministers gezeigt, dass die Forstreform erfolgreich und ein Gewinn für den Freistaat ist und dass das Unternehmen die damit verbundenen politischen und betrieblichen Ziele im Wesentlichen erreicht hat. Die jetzt geplanten Korrekturen bei der Bayerische Staatsforsten seien erforderlich, um den Erfolg des Unternehmens dauerhaft sicherzustellen. Im Mittelpunkt stehen laut Brunner folgende Punkte:
• Wegen der volatilen Holzmärkte wird kein fixes Renditeziel mehr vorgegeben.
• Die derzeitige Zahl der Forstbetriebe (41) und Forstreviere (370) wird bis auf Weiteres beibehalten.
• Die Bewirtschaftung des Staatswaldes bleibt Kerngeschäft des Unternehmens, andere Betätigungsfelder wie etwa Windkraftanlagen oder Biomasseheizwerke werden nur mit Zustimmung der betroffenen Kommunen und der Bevölkerung weiterverfolgt.
• Das Unternehmen berücksichtigt in den verschiedenen Geschäftsfeldern künftig stärker Belange des Gemeinwohls. Zur Umsetzung werden entsprechende Kennzahlen erarbeitet.
• Die Monitoringsysteme zum Waldumbau werden im Hinblick auf den Klimawandel aussagefähiger gestaltet und das
• interne Kommunikationskonzept des Unternehmens wird verbessert.
In den vergangenen Monaten hatte sich der Aufsichtsrat der Bayerische Staatsforsten unter Leitung Brunners mehrfach mit dem Thema befasst. Zudem hatten 16 Verbände und Institutionen Vorschläge unterbreitet. Nach der Sommerpause will der Minister den Bayerischen Landtag im Detail über die vorgesehenen Korrekturen und Verbesserungen informieren.
7. Sozialministerin Haderthauer: „Pflegende Angehörige bestmöglich unterstützen“/ Stärkung der ambulanten Versorgung Pflegebedürftiger
Der Ministerrat hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorschlag von Sozialministerin Christine Haderthauer neue Maßnahmen zur Förderung von Ehrenamt und Selbsthilfe in der häuslichen Versorgung von pflege- und betreuungsbedürftigen Menschen beschlossen. Haderthauer: „Ab sofort können in Bayern ehrenamtliche Betreuungsangebote für alle Pflegebedürftigen sowie Selbsthilfeorganisationen und -kontaktstellen im Bereich der gesamten Pflege gefördert werden. Während die bisherige Förderung nur auf Pflegebedürftige mit einem erheblichen Bedarf an allgemeiner Betreuung (insbesondere Demenzkranke) ausgerichtet war, können jetzt auch ehrenamtliche Betreuungsangebote für somatisch Pflegebedürftige gefördert werden. Ältere Menschen wollen so lange wie möglich in ihrer vertrauten Umgebung leben, auch wenn sie pflege- oder betreuungsbedürftig sind. Um diesem Wunsch zu entsprechen, müssen wir die Angehörigen bei der Pflege bestmöglich unterstützen. Bereits seit 2003 fördern wir daher ehrenamtliche Betreuungsangebote und Selbsthilfegruppen. Die jetzt hinzukommenden neuen Fördermöglichkeiten für körperlich Pflegebedürftige sind eine notwendige und sinnvolle Ergänzung. Die ambulante Versorgung älterer Menschen wird in den kommenden Jahren weiter an Bedeutung gewinnen. In Bayern sind wir auf diese Herausforderungen gut eingestellt.“
Mit der neuen Förderung wird § 45d SGB XI in Bayern umgesetzt.