Medienpolitik

Medienpolitik für Bayern

Das Fernsehen im dualen Rundfunksystem, © colourbox.com
Das Fernsehen im dualen Rundfunksystem
© colourbox.com

Die Ausgestaltung der Rundfunk- und Medienordnung liegt nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes in der Kulturhoheit der Länder. Das medienpolitische Hauptziel der Bayerischen Staatsregierung ist darauf gerichtet, die Rahmenbedingungen für Wettbewerbsfähigkeit und Entwicklung des Rundfunks und für eine ausgewogene und vielfältige Rundfunkstruktur in allen Landesteilen zu schaffen. 

Bayern hat dabei eine besondere Verfassungslage: Nach Art. 111a der Bayerischen Verfassung darf Rundfunk nur in öffentlicher Verantwortung und in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft betrieben werden.

Bayern hat deshalb ein eigenständiges duales Rundfunksystem als ein fruchtbares Nebeneinander von öffentlich-rechtlichem Rundfunk und privaten Rundfunkanbietern errichtet. Der Bayerische Rundfunk hat als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt seinem gesetzlichen Programmauftrag entsprechend zu bilden, zu informieren und zu unterhalten.

Die Bayerische Staatsregierung hat mit dem Bayerischen Mediengesetz auch einen klaren Ordnungsrahmen für das erfolgreiche Engagement privater Anbieter im Rundfunk. Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien hat die flächendeckende Versorgung mit lokalen Rundfunkangeboten organisiert. Mit über 60 Lokalradioprogrammen, einem landesweiten Hörfunksender und 16 lokalen Fenster und Kabelfernsehprogrammen ist in Bayern eine im bundesweiten Vergleich einzigartige Rundfunklandschaft entstanden."