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Der Bayerische Innovationspreis
Hintergrund
Im Rahmen der "Offensive Zukunft Bayern" hatte die Bayerische Staatsregierung 1995 beschlossen, alle zwei Jahre einen Bayerischen Innovationspreis zu verleihen. Der Bayerische Innovationspreis und jeweils bis zu 10 Anerkennungen wurden durch den Bayerischen Ministerpräsident ausgehändigt.
Der Preis wurde 1996 erstmals und 2008 letztmals verliehen.
Zielsetzung
Ausgezeichnet werden soll ein Unternehmen, Team, Erfinder oder Unternehmensgründer für eine herausragende praxisorientierte innovative Leistung, die auf die bayerische Volkswirtschaft und ihre Wettbewerbsfähigkeit ausstrahlt. Die Bandbreite der auszuzeichnenden Leistung reicht von der Grundlagenforschung für Produktinnovationen bis zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft durch neue Arbeitsabläufe und Marktstrategien. Durch die Innovation sollen die Potentiale Forschung und Technologie stärker ausgeschöpft und schneller marktfähige Produkte und Verfahren entwickelt werden.
Mit dem Preis will die Bayerische Staatsregierung auf herausragende Leistungen hinweisen und das Bewusstsein schärfen, dass nur durch innovative Leistungen und Kreativität der hohe wirtschaftliche, soziale und ökologische Standard gehalten werden kann.
Teilnahmeberechtigte
Vorgeschlagen werden für eine Auszeichnung im Rahmen des Bayerischen Innovationspreises können Einzelpersonen, Teams und Unternehmen, die mit ihren Erfindungen und Entwicklungen neue Impulse für die bayerische Wirtschaft gesetzt haben. Die Innovationen sollen nach Möglichkeit bereits realisiert und nicht älter als fünf Jahre sein, einer fachkundigen Prüfung durch Gutachter Stand halten oder vom Markt angenommen worden sein. Zur Auszeichnung gelangen können ebenfalls Konzepte oder Ideen, die eine reale Marktchance haben.
Ein Selbstvorschlag beim Auswahlausschuss für den Bayerischen Innovationspreis ist nicht vorgesehen. Vorschlagsberechtigt sind die Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Industrieverbände, Gewerkschaften, Universitäten, Fachhochschulen, Forschungsinstitute und innovative Koordinierungseinrichtungen anwendungsnaher Aufgabenstellung.
Das Auswahlverfahren
Der Auswahlausschuss für die Vergabe des Bayerischen Innovationspreises besteht aus vier Mitgliedern des Wissenschaftlich-Technischen Beirats der Bayerischen Staatsregierung und zwei Mitgliedern der Bayerischen Akademie der Wissenschaften. Dieses Auswahlgremium kann zur Beurteilung der eingereichten Vorschläge auch externe Fachleute zuziehen. Den Vorsitz führt der Vorsitzende des Wissenschaftlich-Technischen Beirat der Bayerischen Staatsregierung.
Die Auswahl des Preisträgers und der Träger der Anerkennungen erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren durch das Auswahlgremium.
Zuständig
Kontakt
Vorsitzenden des Auswahlausschusses
für den Bayerischen Innovationspreis
Bayerische Staatskanzlei (A IV 5)
Postfach 22 00 11
80535 München