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Orden und Ehrenzeichen
Medaille für besondere Verdienste um Bayern in einem Vereinten Europa
Europamedaille
Einmal im Jahr zeichnet die Bayerische Staatsministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten in der Staatskanzlei bis zu 20 Personen mit der „Medaille für besondere Verdienste um Bayern in einem Vereinten Europa“ aus.
Anregungen kann jeder unterbreiten. Die Entscheidung obliegt der Staatsministerin.
Die "Medaille für besondere Verdienste um Bayern in einem Vereinten Europa" ist kein Orden oder Ehrenzeichen im Sinne des Art. 118 Abs. 5 der Bayerischen Verfassung. Sie ist nicht zum Tragen in der Öffentlichkeit bestimmt.
