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Europapolitik
Bayern im Ausschuss der Regionen
Europa muss von unten nach oben gebaut werden. Bereits Franz-Josef Strauß hat in seiner Zeit als Bayerischer Ministerpräsident gefordert, die Regionen und Kommunen in Europa mit entscheiden zu lassen. Er schlug dazu auf europäischer Ebene eine Art Bundesrat vor. Bayern konnte diese Forderung mit Unterstützung anderer wichtiger europäischer Regionen auf dem Gipfel von Maastricht durchsetzen. Anfang 1994 wurde der Ausschuss der Regionen offiziell ins Leben gerufen. Der AdR ist eine politische Versammlung, der lokale und regionale Gebietskörperschaften der Europäischen Union angehören. Sie bringen ihren Sachverstand, ihre Kenntnisse der Umstände vor Ort in die EU-Gesetzgebung ein. Rund drei Viertel des EU-Rechts wird auf lokaler und regionaler Ebene umgesetzt oder ausgeführt.
Die europäischen Verträge legen fest, dass die Kommission und der Rat den Ausschuss der Regionen in sämtlichen Bereichen, in denen Legislativvorschläge der EU Auswirkungen auf die regionale und kommunale Ebene haben könnten, um Stellungnahme ersuchen müssen. Im Vertrag von Maastricht wurden fünf derartige Bereiche genannt:
- Wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt,
- transeuropäische Infrastrukturnetze,
- Gesundheitswesen, Bildung und Kultur.
Im Vertrag von Amsterdam wurde diese Liste um
- Beschäftigungspolitik, Berufsbildung und Sozialpolitik,
- Umwelt und Verkehr ergänzt.
Damit ist der größte Teil des Tätigkeitsbereichs der EU abgedeckt.
Kommission, Rat und Europäisches Parlament können den AdR über diesen weiten Bereich hinaus auch dann befassen, wenn ein Legislativvorschlag ihres Erachtens erhebliche regionale oder lokale Auswirkungen hat. Der AdR kann auch Initiativstellungnahmen abgeben und hat dadurch die Möglichkeit, Themen auf die Agenda der EU zu setzen. Die Arbeit des Ausschusses richtet sich an den Grundsätzen Subsidiarität, Bürgernähe und Partnerschaft aus. Der AdR ist für die deutschen Länder und die europäischen Regionen die einzige institutionalisierte Möglichkeit, am Gesetzgebungsverfahren der EU direkt und ohne Umweg über die Nationalregierung teilzuhaben.
Bayern war und ist seit der Gründung im Ausschuss der Regionen prominent vertreten:
- Ministerpräsident Dr. Edmund Stoiber hat während seiner Mitgliedschaft mit dem von ihm gefertigten Bericht zur Subsidiarität wesentliche Impulse für die Weiterentwicklung des Organs gegeben.
- Staatsminister Reinhold Bocklet befasste sich in seiner Initiativstellungnahme "Die Vorschläge des AdR für die Regierungskonferenz 2003" mit der Zukunft der Europäischen Union und gestaltete den AdR als erster Vizepräsident und Fraktionsvorsitzender maßgeblich mit.
- Staatsminister Eberhard Sinner kontrollierte in der 3. Mandatsperiode den Haushalt des AdR als Vorsitzender der Fachkommission für Finanzen und Verwaltung.
- Staatsministerin Emilia Müller engagierte sich in der 4. Mandatsperiode besonders als Berichterstatterin für die Stellungnahme zum Grünbuch „Eine europäische Strategie für nachhaltige, wettbewerbsfähige und sichere Energie" sowie zu den Mitteilungen der Kommission „Aktionsplan für Biomasse" und „Eine EU-Strategie für Biokraftstoffe".
- Staatsminister Dr. Markus Söder führte die Teilhabe Bayerns am Regionalorgan in den Fachkommissionen „Konstitutionelle Fragen und Regieren in Europa" und „Nachhaltige Entwicklung" im Jahr 2008 fort.
- Ab 2009 ist Bayern wieder durch Staatsministerin Emilia Müller im Ausschuss der Regionen vertreten. Mit Beginn der 5. Mandatsperiode im Februar 2010 wurde sie Mitglied in den Fachkommissionen "Natürliche Ressourcen" und "Bildung, Jugend, Kultur und Forschung". Sie ist zudem stellvertretende Vorsitzende der "Interregionalen Gruppe Donauraum" des AdR.